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11. Dezember 2018
Verbraucherzentrale mahnt Allianz ab

Verbraucherzentrale mahnt Allianz ab

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz Lebensversicherungs-AG wegen Irreführung abgemahnt. Sie ist der Ansicht, der Versicherer missachtet ein zentrales Urteil des Bundesgerichtshofs zu Lebensversicherungen.

Versicherte der Allianz Lebensversicherungs-AG, die ihren privaten Rentenversicherungsvertrag wegen eines Fehlers in der Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, haben nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg Ablehnungsschreiben des Versicherers erhalten. Daraufhin mahnte die Verbraucherzentrale den Versicherer wegen Irreführung ab. Er missachte damit ein BGH-Urteil, das besagt, dass ein Lebensversicherungsvertrag aufgelöst werden kann, wenn in der Widerspruchsbelehrung eine Widerspruchsfrist von einem Monat eingeräumt wird. Diese Zeitangabe sei fehlerhaft, weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Zeitraum von 30 Tagen galt und ein Monat auch 28 oder 29 Tage haben kann.

Widerspruch laut Verbraucherschützern möglich

Auf die Rückabwicklungsgesuche der Versicherten antwortet die Allianz: „Wir haben Ihnen mit der Police die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und die weiteren Verbraucherinformationen übersandt und Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die von Ihnen begehrte Rückzahlung der Beiträge müssen wir daher ablehnen“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg ist ein Widerspruch jedoch möglich und der Versicherungskonzern verpflichtet, die geleisteten Prämien plus Zinsen an die betroffenen Versicherten auszuzahlen. (tos)