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14. Dezember 2018
Verkehrsrechtsschutz: Diese Tarife fahren vorneweg

Verkehrsrechtsschutz: Diese Tarife fahren vorneweg

Nicht nur Autofahrer sind im Fall der Fälle gut beraten, wenn sie einen Verkehrsrechtsschutz besitzen. Ob mit oder ohne eigenes Fahrzeug: Jeder Verkehrsteilnehmer kann in Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr geraten. Finanztest hat 130 Verkehrsrechtsschutztarife in verschiedenen Modellfällen unter die Lupe genommen: 23 davon erhalten die Note „sehr gut“.

Verkehrsrechtsschutztarife eignen sich nicht nur für Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Sie zahlt für Anwalt, Gericht und Gutachter bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, sei es, wenn man sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchte, Ärger mit einer Behörde hat, weil man den Führerschein abgeben soll oder auch bei Streit rund um den Autokauf. Letzteres hat gerade im Zusammenhang mit dem Abgasskandal schlagartig zugenommen, wie Klaus Schneider, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht in Langenhagen, erklärt: Nun forderten die Käufer reihenweise den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos, wollen einen vergleichbaren Neuwagen oder verlangen Schadenersatz, wenn sie ihr Auto doch behalten.

In seiner Ausgabe 01/2019 hat Finanztest insgesamt 130 Verkehrsrechtsschutztarife von 34 Rechtsschutzversicherern getestet. Dabei wurden fünf Modellfälle zugrunde gelegt: Familien und Alleinstehende, jeweils mit und ohne Auto oder Motorrad sowie Familien mit mehreren Fahrzeugen. In das Finanztest-Qualitätsurteil flossen zu 90% Bewertungen rund um die Bedingungen selbst und zu 10% Bewertungen zur Verständlichkeit der Bedingungen ein.

Sehr guter Schutz ab 70 Euro ohne Selbstbehalt

Ein sehr gutes Abschneiden in allen Modellfällen gelang ADAC, Advocard, Allianz, Allrecht/Deurag, LVM, WGV und wgv-himmelblau. Insgesamt wurden 23 Tarife mit „sehr gut“ und 22 Tarife mit „gut“ benotet. Die Notenspanne im „sehr gut“-Bereich bewegt sich in allen fünf getesteten Modellfällen zwischen 1,2 und 1,5. Alleinstehende mit und ohne Fahrzeug sowie Familien ohne bzw. mit einem Fahrzeug erhalten einen mit „sehr gut“ bewerteten Verkehrsrechtsschutztarif ab einem Jahresbeitrag von 70 Euro ohne Selbstbehalt und ab einem Jahresbeitrag von 49 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Für Familien mit mehreren Fahrzeugen beträgt Jahresbeitrag des günstigsten sehr guten Tarifs 105 Euro ohne und 73 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt. Es handelt sich um die jeweils mit 1,5 bewerteten Tarife „Einzelnes Fahrzeug“ bzw. „Mehrere Fahrzeuge“ von wgv-himmelblau.

Das Kleingedruckte beachten

Im Zusammenhang mit den Testergebnissen weist Finanztest auf „Stolperfallen“ im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen hin, die leicht übersehen werden können: So übernehmen die Versicherer beispielsweise nach Rechtsanwaltswechsel durch den Kunden die Kosten für den neuen Anwalt nicht. Muss man sich anwaltlichen Rat suchen, weil man als Zeuge klären soll, wer das eigene Fahrzeug bei Verdacht auf Fahrerflucht oder Geschwindigkeitsüberschreitungen gefahren hat, so muss man für die Anwaltskosten ebenfalls selbst aufkommen. In Bezug auf Anwaltskosten generell gilt: Die Versicherung erstattet maximal die gesetzlich geregelten Gebühren. Vereinbart der Kunde mit seinem Anwalt ein höheres Honorar, bleibt er selbst auf den Differenzkosten sitzen. Viele Versicherer behalten sich zudem das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde zwei oder mehr Schadenfälle pro Jahr meldet. Sind in einem Vertrag Wartezeiten vorgesehen – beispielsweise zwei oder drei Monate im Bereich Vertrags- und Sachenrecht – dann setzt der komplette Versicherungsschutz erst ein, wenn die Zeit abgelaufen ist. Kaum ein Versicherer außerdem bei solch kleinen Streitigkeiten wie Park- oder Halteverstößen.

Tarifwechsel lohnt sich kaum

Eine Besonderheit der Verkehrsrechtsschutzpolicen im Gegensatz zu anderen Versicherungen, wie beispielsweise der privaten Haftpflicht ist laut Finanztest auch die Tatsache, dass ältere Verträge oft besser seien als neue, sich ein Tarifwechsel also oft nicht lohne. Ältere Verträge umfassten in der Regel noch Rechtsstreitigkeiten, die die Versicherer in den vergangenen Jahren nach und nach ausgeschlossen haben. Rechtsanwalt Klaus Schneider führt dies auf die Rechtsprechung des BGH zurück, die viele Klauseln kundenfreundlich ausgelegt habe, woraufhin die Versicherer diese Klauseln zum Nachteil der Versicherten umformuliert hätten.

Mehr Informationen zum Test gibt es hier.