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5. Februar 2016
Versicherung von Drohnen: Gothaer kooperiert mit Delvag

Versicherung von Drohnen: Gothaer kooperiert mit Delvag

Die Delvag Luftfahrtversicherungs-AG kooperiert mit Gothaer, um eine Haftpflichtversicherungen für gewerbliche Film- oder Fotoflüge mit Drohnen auf den Markt zu bringen. Die Versicherungslösung umfasst Deckungssummen ab 1 Mio. Euro.

Drohnen sind nicht nur bei Hobby-Piloten beliebt, sondern finden inzwischen auch oft im gewerblichen Bereich Anwendung. Seit 2005 wird für alle Luftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung benötigt, also auch für Drohnen beziehungsweise Quadrocopter und ähnliche Geräte. Nur mit dieser bekommt man die Aufstiegsgenehmigung, ohne die im gewerblichen Bereich niemand die Geräte einsetzen darf.

Kooperation von Delvag und Gothaer

Zusammen mit der Delvag Luftfahrtversicherungs-AG (Delvag) bietet die Gothaer für Unternehmerkunden nun eine Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge wie Drohnen, Quadrocopter oder ähnliche Luftfahrzeuge an. Mit der Lösung von Gothaer sollen vor allem Kunden angesprochen werden, die Drohnen für gewerbliche Film- oder Fotoflüge nutzen, zum Beispiel in der Medienbranche, im landwirtschaftlichen Bereich sowie für Vermessungs- oder Gutachterflüge.

Der Antragsprozess wurde nach Angaben des Unternehmens bewusst kurz gehalten: Bei einer Anfrage erhält der Makler oder Vermittler per E-Mail Informationen zum weiteren Vorgehen sowie einen übersichtlichen Antrag. Dieser wird ausgefüllt ebenfalls per E-Mail an die Delvag übermittelt. Innerhalb eines Arbeitstages erhält der Interessent eine Rückmeldung, meist auch schon mit einer Versicherungsbestätigung in Form einer Police.

Deckungssummen ab 1 Mio. Euro

Die Höhe des Beitrages setzt sich dann aus der Art des Drohnenmodells beziehungsweise Quadrocopters, dem Verwendungszweck sowie der Versicherungssumme zusammen. Hier wird in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme von 1 Mio. Euro veranschlagt, 1,5 Mio. Euro sind ebenfalls möglich. Alternativ können höhere Versicherungssummen in Einzelfällen realisiert werden. (sg)