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18. August 2017
Versicherungsschutz der Privathaftpflicht für Esel

Versicherungsschutz der Privathaftpflicht für Esel

Kann es sich bei einem Esel um ein Haustier im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Privathaftpflichtversicherung handeln, wenn dieser lediglich zum Spielen für die Kinder gehalten wird? Mit diesem Streitfall hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu beschäftigen.

Zwei auf dem Hof einer Versicherungsnehmerin untergebrachte Eselinnen haben einen Verkehrsunfall verursacht. Dafür wollte die Frau ihre Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Nach Ansicht der Versicherung war der Vorfall nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Es stellte sich heraus, dass die Klägerin es versäumt hatte, den Strom des Elektrozauns einzuschalten. Daraufhin entfernten die Tiere sich aus der Koppel und liefen auf die Straße. Die Frau reichte einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ein, um den Streitfall mit ihrem Versicherer auf gerichtlichem Wege zu klären.

Der Antrag wurde sowohl von der ersten, als auch von der zweiten Instanz zurückgewiesen. Die Erfolgsaussichten der Klage waren nach Ansicht der Gerichte unzureichend. In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung lediglich das Risiko der Halter und Hüter zahmer Haustiere und gezähmter Kleintiere umfasst. Nicht abgedeckt seien Hunde (außer Blindenhunde), Rinder, Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere. Um die Eselinnen mit einzubeziehen, muss daher eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. (kk)

OLG Dresden, Beschluss vom 13.10.2016, Az.: 4 W 977/16