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17. August 2018
Versicherungsschutz für Schulkinder

Versicherungsschutz für Schulkinder

In vielen Bundesländern hat das neue Schuljahr begonnen. Für die ABC-Schützen bedeutet dies den Start in einen neuen Lebensabschnitt. Die Einschulung ist häufig ein Anlass, den Versicherungsschutz der Familie zu überprüfen. Worauf zu achten ist und welche Versicherungen wichtig sind, erläutert der BdV.

Während einige wenige Bundesländer noch Sommerferien haben, starten Schüler und Lehrer in vielen Teilen Deutschlands gerade ins neue Schuljahr. Vor allem für Schulanfänger beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt. „Die Einschulung ist daher häufig ein Anlass, die Versicherungen der Familie zu prüfen“, meint Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Was geprüft werden sollte und welcher Versicherungsschutz nun besonders wichtig ist, erläutert der BdV.

Unerlässlich: Private Haftpflicht

Unverzichtbar ist zunächst eine Privathaftpflichtversicherung, und zwar am besten ein Tarif für die ganze Familie, bei dem auch Schäden abgedeckt sind, die deliktunfähige Kinder verursachen. Die Versicherungsexpertin Boss rät Eltern, ihre Police diesbezüglich zu prüfen. Kinder sind bis zu ihrem siebten Geburtstag nicht deliktfähig – im Straßenverkehr bis zum zehnten Geburtstag. Wenn deliktunfähige Kinder einen Schaden verursachen, bleiben Geschädigte unter Umständen auf den Kosten sitzen, sofern den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. „Wer einen Streit mit den Geschädigten vermeiden möchte, kann den eigenen Versicherer bitten, den Schaden trotzdem zu begleichen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Tarif auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt“, erklärt Boss. Zudem sei auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten, mindestens 15 Mio. Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Bei Unfällen finanziell abgesichert

Für Schäden in der Schule sowie auf dem Schulweg kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Wie der BdV betont, ist darüber hinaus meist auch eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn dann sind die Kinder auch bei Unfällen in der Freizeit abgesichert. Trägt das Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden davon, zahlt die private Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung. Hier sollte die Grundsumme bei mindestens 100.000 Euro liegen. Zudem empfiehlt sich eine moderate Progression von 225 bis 350% zu vereinbaren, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. „Um auch laufende Kosten durch besonders schwere Unfallfolgen abzusichern, kann zudem eine Invaliditätsrente vereinbart werden“, rät Boss. Die Rentenhöhe sollte deutlich über den Sozialleistungen liegen – also mindestens 1.000 Euro monatlich betragen. Eine solche Unfallrente gibt es meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 50%, dann aber lebenslang.

Versicherungsschutz der Eltern

Der Schutz der Eltern in Form einer Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung stellt laut BdV zunächst die beste Absicherung für Kinder dar. „Erst wenn die Familie für den Fall des Todes oder der schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Elternteils finanziell abgesichert ist, sollte über die Versicherung der Kinder nachgedacht werden“, unterstreicht Boss. (tk)