Als sich am Mittwoch die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, das BVK-Präsidium sowie der Vorstand des AVV trafen, standen eigentlich die IDD und deren Umsetzung im Mittelpunkt. Gleichermaßen nahmen die Interessensvertreter der gebundenen Vermittler das Treffen, das rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland repräsentiert, zum Anlass, sich in einer „Bonner Erklärung“ gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der LVRG-Evaluierung zu positionieren.
Man werde gegen Provisionsdeckel klagen
Wie schon in den Tagen zuvor der AfW-Verband bezeichnete dabei der Präsident des teilnehmenden BVK Michael H. Heinz, dass ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung verfassungswidrig sei. Der BVK werde im Fall des Falles auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen.
Auszeit gefordert
Darüber hinaus richten die Verbände einen Appell an die Gesetzgeber, eine Auszeit bei der Regulierung zu nehmen, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten sei. Zudem sollten auch Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung.
Appell an Versicherer
Was die IDD angeht, zeigten sich die Teilnehmer des Treffens insgesamt zufrieden. Von den Versicherungsunternehmen verlangen die Vermittler aber, die gesetzlichen Vorgaben, die sich auch aus der IDD-Umsetzung ergeben, fair und kooperativ umzusetzen und – falls rechtlich nötig – Vergütungsvereinbarungen wertausgleichend anzupassen. (ho)
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