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27. Juli 2018
VGH CyberSchutz nun auch für Privatkunden

VGH CyberSchutz nun auch für Privatkunden

Der CyberSchutz aus dem Haus der VGH Versicherungen, der zum Jahresanfang 2018 zunächst für Firmenkunden und Landwirte an den Start gegangen ist, steht nun auch für Privatkunden zur Verfügung. Mit zum Servicepaket gehören auch ein telefonischer IT-Notdienst und psychologische Erstberatung.

Das Internet ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Mehr als 50 Millionen Deutsche sind täglich online, und das im Schnitt zweieinhalb Stunden lang. Leider ist auch die Cyberkriminalität zum Normalfall geworden. Anfang 2018 brachten die VGH Versicherungen eine entsprechende Versicherung an den Start, zunächst für Firmenkunden und Landwirte. Seit Juli steht der VGH CyberSchutz nun auch Privatkunden zur Verfügung.

Die VGH-Cyberleistungen decken sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter. Ein optionaler Cyberrechtsschutz trägt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, auch im Falle des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen im Internet. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Telefonischer IT-Notdienst und psychologische Erstberatung inklusive

Zum Servicepaket gehören auch ein rund um die Uhr besetzter telefonischer Notdienst für umgehende Hilfe sowie die Vermittlung erfahrener IT-Spezialisten, die sich kurzfristig darum kümmern, den Schaden zu analysieren, ihn zu beheben und Daten wiederherzustellen.

Auch nicht-materielle Schäden wie Cybermobbing können Folgekosten verursachen. So bietet der VGH CyberSchutz auf Wunsch Zugang zur psychologischen Erstberatung, wenn etwa Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien von ihren Mitschülern diskriminiert werden. Zum Leistungsspektrum gehört auch, rechtswidrige Äußerungen über Versicherte im Internet zu löschen. Umgekehrt schützt der Cyberhaftpflichtbaustein vor Ansprüchen Dritter, wenn das eigene Kind ohne Wissen der Eltern zu den „Tätern“ gehört. (ad)