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11. März 2015
VHV überarbeitet Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

VHV überarbeitet Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

ARCHIPROTECT®, die VHV-Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, ist erweitert worden. Sie ist für die Kunden einfacher zu handhaben und der Versicherungsumfang wurde erhöht und den veränderten beruflichen Anforderungen angepasst.

Die VHV hat ihre Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure – ARCHIPROTECT® – regelmäßig dem veränderten Berufsbild angepasst. Das bedeutet auch, dass die Bedingungswerke entsprechend erweitert werden mussten. Jetzt sollen die Kunden mit den neuen Bedingungen leichter umgehen können. Das Ergebnis ist ein einziges Dokument, das den kompletten Umfang der beruflichen und privaten Absicherung sowie alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält. Die jetzt hinzugekommenen Leistungserweiterungen führen zu keiner Beitragssteigerung.

Die VHV sichert neben den beruflichen Tätigkeiten auch die Privathaftpflichtrisiken des Architekten und Ingenieurs sowie deren Familien ab. Sie schließt Leistungen ein, die am Markt nur noch selten versicherbar sind. So ist zum Beispiel die Nachhaftung nicht zeitlich limitiert und versicherte Asbestschäden sind bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro enthalten. Folgeschäden, die durch den Verlust von fremden Schlüsseln und Codekarten (beispielsweise für Gebäude) entstehen, sind bis zu 25.000 Euro abgesichert. Wenn der Tätigkeitsbereich des Architekten oder Ingenieurs erweitert wird, schließt die VHV ARCHIPROTECT® auch diese neuen beruflichen Tätigkeiten mit ein. Darüber hinaus erhalten Existenzgründer besondere Konditionen.

Der Schutz gilt weltweit. Als Besonderheit im deutschen Markt bietet die VHV optional sogar den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der französischen Décennale, wenn der Architekt oder Ingenieur in Frankreich tätig werden will. (ad)