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4. Mai 2017
VHV erweitert Leistungen ihrer Privathaftpflicht

VHV erweitert Leistungen ihrer Privathaftpflicht

Vollständig überarbeitet und mit etlichen Neuerungen präsentiert die VHV ihre private Haftpflichtversicherung. Mitversichert sind künftig auch Drohnen oder andere Flugmodelle als Spielzeug im privaten Haushalt. Die Deckung umfasst zudem auch die Folgen bei einer Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten.

Ab dem 15.05.2017 bietet die VHV Allgemeine Versicherung AG ihre private Haftpflichtversicherung in überarbeiteter Form. Wie der Versicherer mitteilt, gibt es den Haftpflichtschutz nun mit 28 Leistungserweiterungen, mit denen sich Privatpersonen auch gegen aktuelle Risiken absichern können. Über die Police sind künftig auch Drohnen oder andere Flugmodelle als Spielzeug im privaten Haushalt abgedeckt: Drohnen bis 250g im Tarif Klassik-GARANT und Modelle bis 5 kg im Zusatzbaustein EXKLUSIV.

Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten abgedeckt

Für den Fall, dass jemand unerlaubt Fotos ins Internet stellt, können sich Kunden mit der VHV Privathaftpflicht vor möglichen Folgen absichern. Denn die Deckung umfasst nun auch Verletzungen von Persönlichkeits- und Namensrechten. Darüber hinaus sind Risiken mitversichert, die innerhalb einer Familie bzw. in einer Versicherungsgemeinschaft auftreten können. So besteht Versicherungsschutz, wenn sich zum Beispiel Familienmitglieder untereinander verletzen. Auch für den Fall, dass der Versicherte von Unbekannten verletzt wird, etwa bei einem Fahrradunfall mit flüchtigem Täter, leistet die VHV Privathaftpflicht.

Tarifvarianten bleiben bestehen

An der Struktur der Tarife hat die VHV nichts geändert. So können Kunden nach wie vor zwischen der Variante Klassik-GARANT als Basisabsicherung und dem Baustein EXKLUSIV als Zusatzoption wählen. Außerdem hat der Versicherer nach wie vor die Leistungs-Update-Garantie und den Baustein BEST-LEISTUNG im Angebot. (tk)