AssCompact suche
Home
Assekuranz
1. Juli 2014
Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags

Vorsicht vor Umdeckung des bAV-Vertrags

Die DGbAV Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung warnt im Hinblick auf die anstehende Senkung des Garantiezinses auf 1,25% vor der Umdeckung bestehender bAV-Verträge: Die Rentenzahlungen könnten sich dabei um bis zu 50% reduzieren. Die DG-Clearingstelle schlägt deshalb einen anderen Weg vor.

Anlässlich der geplanten Absenkung des Rechnungszinses hat die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) die Auswirkungen auf die Höhe der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel untersucht und warnt vor der Umdeckung von Altverträgen in der bAV. Seine Einschätzung erklärt das Unternehmen anhand verschiedener Aspekte. Zwar ziehe beim Arbeitsplatzwechsel der Deckungsstock des bisherigen bAV-Vertrags zum neuen Arbeitgeber um, aber häufig werde das Versorgungswerk von einer anderen Versicherungsgesellschaft gemanagt. Dann wird ein neuer bAV-Vertrag fällig (Umdeckung), der die aktuellen Konditionen widerspiegelt. Im Regelfall seien sie nicht so günstig wie die des vorherigen bAV-Vertrags, der schon ein paar Jahre besteht: Die Sterbetafeln der Versicherer wurden angeglichen, Unisex-Tarife wurden eingeführt und der Garantiezins, um den das bAV-Guthaben mindestens wachsen muss, wurde in mehreren Schritten reduziert.

Die DGbAV rechnet vor: Bei einem bAV-Vertrag aus dem Jahr 2003, in den per Entgeltumwandlung konstant 200 Euro monatlich einbezahlt werden, wird einem bei Vertragsabschluss 30-jährigen Arbeitnehmer eine lebenslange Betriebsrente von 710 Euro garantiert. Wechselte er mehrfach den Arbeitgeber und unterschrieb jeweils die Umdeckung seines bAV-Vertrags, wurde durch die Änderung der Sterbetafeln, die stufenweise Absenkung des Garantiezinses und schließlich 2013 durch die Einführung des Unisex-Tarifs die garantierte Rentenzahlung glatt halbiert. Beim erneuten Arbeitsplatzwechsel zu Beginn des neuen Jahres bleiben nach Berechnung der DGbAV aufgrund der Prognosen aus der Versicherungswirtschaft von den ursprünglich 710 Euro garantierter monatlicher Betriebsrente nur noch 295 Euro. Demnach fehlen dem Betriebsrentner bei angenommen 20 Jahren Rentenbezug rund 100.000 Euro.

Alternativ zur Umdeckung bietet die DG-Clearingstelle als Betriebsteil der DG-Gruppe an, die ursprünglichen bAV-Verträge mit ihren günstigeren Konditionen nach Absprache und im Auftrag des neuen Arbeitgebers weiterzuführen. Dieser könne damit, so die DG-Clearingstelle, seine Haftung reduzieren und seine Personalstelle entlasten. Die Fortführung der Alt-Verträge kostet je nach Beauftragung pro Arbeitnehmer bis zu 1,50 Euro monatlich. (bh)