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1. März 2019
VOTUM-Verband bestätigt Vorstand und verstärkt Kampf gegen Provisionsdeckel

VOTUM-Verband bestätigt Vorstand und verstärkt Kampf gegen Provisionsdeckel

Die Vorstände des VOTUM-Verbands, Martin Klein, Dr. Sebastian Grabmaier, Franz-Josef Rosemeyer und Dr. Matthias Wald, bleiben für weitere drei Jahre im Amt. Sein Hauptaugenmerk richtet der Verband nun darauf, den geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung abzuwenden.

Die Mitgliederversammlung des VOTUM-Verbandes hat sämtliche Vorstände in ihrem Amt bestätigt: den geschäftsführenden Vorstand Martin Klein sowie die ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums Dr. Sebastian Grabmaier (JDC AG), Franz-Josef Rosemeyer (A.S.I. AG) und Dr. Matthias Wald (Swiss Life Deutschland GmbH). Sie bleiben somit für weitere drei Jahre, also bis 2022, im Vorstand des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. „Für den Vorstand ist die einstimmige Wiederwahl ein großer Vertrauensbeweis. In den vergangenen Jahren sahen sich die Mitglieder des Verbandes mehreren dicht gestaffelten, regulatorischen Wellen ausgesetzt. Offenbar war man aber auch in diesen unruhigen Zeiten mit der Arbeit der Verbandsführung zufrieden,“ so Grabmaier, Klein, Rosemeyer und Wald in einer gemeinsamen Verlautbarung.

Abwendung des geplanten Provisionsdeckels als Hauptaufgabe

Zudem votierte die Mitgliederversammlung geschlossen für die kompromisslose Ablehnung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherung. Entsprechend betrachtet es der Vorstand als seine gegenwärtige Hauptaufgabe und Schwerpunkt der Verbandsarbeit, den Provisionsdeckel abzuwenden. Im Nachgang zur Veröffentlichung der Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski zum Thema Provisionsdeckel (AssCompact berichtete) ging es auf der zweitägigen Klausur um weitere strategische Maßnahmen des Verbands. Vorstand Klein betonte: „Prof. Papier und Prof. Schwintowski sprechen dem Provisionsdeckel in ihren beiden Gutachten die Verfassungskonformität ab. Unsere Aufgabe besteht nun darin, diese eindeutige Botschaft weiter in die Politik zu tragen und einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit unserer Mitgliedsunternehmen zu verhindern.“

Fehlende Planungssicherheit in puncto FinVermV

Auf der Veranstaltung ging es auch um den aktuellen gesetzgeberischen Stand zur Neufassung der Finanzanlagenvermittler-Verordnung (FinVermV). Die unklare zukünftige Gesetzeslage sorge weiterhin für Unruhe und belaste die Mitgliedsunternehmen, so der VOTUM-Verband. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Konkretisierung der Gesetzeslage vage für das erste Halbjahr 2019 angekündigt. Auch bei der Präsentation von technischen Lösungen für die Telefongesprächsaufzeichnung sei deutlich geworden, dass ohne eine angemessene Übergangsfrist den betreffenden § 34f-Unternehmen schwere Nachteile drohen würden.

Kritik an Politik wegen schleppender Umsetzung von Reformen

Auf der Klausur gab Vorstand Klein außerdem einen Überblick zum Stand der Umsetzung der gesetzgeberischen Ankündigung des Koalitionsvertrages, die die Finanzdienstleistungsbranche betreffen. Dabei kritisierte er das langsame Tempo bei der Umsetzung von Reformen. „Hier sollte die Sacharbeit dringend beschleunigt werden, anstatt sich in unausgegorenen Gesetzesvorhaben, wie dem eines verfassungswidrigen Provisionsdeckels zu verirren,“ so Klein.

Erste Bilanz der Schlichtungsstelle

Im April 2018 hat die Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung ihre Arbeit aufgenommen. Die insbesondere für 34f- und 34i-Vermittler spezialisierte und gegenüber ihren Kunden zu benennende Schlichtungseinrichtung wurde vom VOTUM-Verband initiiert und finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge. Dem Bericht der Schlichter zufolge war im ersten Rumpfgeschäftsjahr das Fallaufkommen erwartungsgemäß gering. Klein erklärte: „Unsere Aufgabe ist es, die Schlichtungsstelle im Bereich der gesamten Vermittlerschaft bekannt zu machen und ihr für ihre zukünftige wichtige Arbeit auch die notwendigen finanziellen Ressourcen zu sichern.“ (tk)