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6. Mai 2016
VSAV bietet VSH-Check im Zuge der neuen Regulierung

VSAV bietet VSH-Check im Zuge der neuen Regulierung

Vor der Zulassung nach § 34i GewO sollten Vermittler ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) auf den neuen Paragrafen anpassen und eventuell bestehende Lücken schließen. Dies rät der VSAV und bietet einen Check der bestehenden VSH-Versicherungen an.

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rät Vermittlern vor der Zulassung nach § 34i GewO, ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) auf den neuen Paragrafen anzupassen und dabei gleich eventuell bestehende Lücken zu schließen. Für Wohnimmobilienkreditvermittler ist eine gesetzliche Mindestdeckung in der VSH von 460.000 Euro pro Schadenfall vorgeschrieben. Doch wird diese Versicherungssumme für viele Vermittler nicht ausreichend sein. Die Empfehlung des VSAV lautet daher, generell die Deckungssummen in der VSH prüfen zu lassen.

Um den tatsächlichen Versicherungsbedarf des Vermittlers zu ermitteln, bietet der VSAV einen Check der bestehenden VSH-Versicherungen an. Der VSH-Spezialist im VSAV, der Netzwerkpartner Conav Consulting GmbH & Co. KG prüft dabei nicht nur, ob die Versicherungssumme ausreicht, sondern klopft die Bedingungen auch nach Risikodeckungen ab, die nicht selbstverständlich sind. Dazu zählt der Schutz beispielsweise vor Verstößen gegen das Datenschutzgesetz, vor Risiken aus dem Umgang mit dem Internet, vor unlauterem Wettbewerb oder vor Risiken aus der Tippgeberschaft. (ad)