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15. November 2016
VSAV erweitert Leistungen im VSH-Rahmenvertrag

VSAV erweitert Leistungen im VSH-Rahmenvertrag

Die Leistungen im VSH-Rahmenvertrag für Mitglieder der Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern e.V. wurden ausgebaut. Inbegriffen sind nun neue Beratungsfelder wie Generationenberatung oder bKV. Auch die Risikoabdeckung aus Tippgeberschaft wurde optimiert.

Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern e.V. (VSAV) hat den Deckungsumfang des Rahmenvertrages zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ihrer Mitglieder erweitert. Beratungsfelder wie Generationenberatung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliches Entgeltmanagement oder beispielsweise die Vermittlung von Factoring-Verträgen sind nun neu und kostenfrei hinzugekommen. Auch die Haus- und Grundstücksverwaltung ist im erweiterten Tarif ohne Einschränkung auf Einheiten gedeckt.

Und auch auf dem Gebiet der sogenannten Tippgeberschaft hat der VSAV nachgebessert: Die Tippgebereigenschaft ist nun neben den üblichen Tippgeberrisiken auch bei Empfehlungen an Unternehmen der Risikovorsorge, der Schadenverhütung und -beseitigung sowie an Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe versichert.

Berater, die noch nicht im VSAV-Rahmenvertrag abgesichert sind, können für eine Übergangsphase über einen sogenannten VSH-On-Top-Schutz fehlende Bausteine gegen ein Entgelt auf ihren bestehenden VSH-Vertrag aufsetzen. (ad)