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Steuern & Recht
20. Februar 2015
vzbv: Negativzinsen beim Sparkonto nicht zulässig

vzbv: Negativzinsen beim Sparkonto nicht zulässig

Für Anlageprodukte wie Festgeldkonten und Sparbücher gibt es aktuell kaum noch Zinsen. Erste Banken erheben sogar bereits negative Einlagezinsen auf hohe Guthaben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar können bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber irreführend.

Seit September 2014 liegt der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei −0,2%. Banken entstehen also Kosten, wenn sie über Nacht Geld bei der EZB halten. Als erste deutsche Bank erhebt die Deutsche Skatbank negative Einlagezinsen auch für Privatkunden. Ab einer Gesamteinlage von 3 Mio. Euro auf einem Giro- und Tagesgeldkonto gilt ein Zinssatz von −0,25%. Andere Banken schließen einen solchen Schritt bislang aus.

Neue Gebühren wahrscheinlicher als ein Negativzins

Für Verbraucher sind negative Zinsen damit zwar weiterhin eine Ausnahme. Vor dem Hintergrund der negativen EZB-Zinsen stellt sich aber die Frage, ob in Zukunft weitere Banken Negativzinsen erheben werden. Aus Sicht des vzbv wäre das jedoch nicht zulässig. Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Innerhalb bestehender Verträge sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Banken können allenfalls bei neuen Verträgen negative Zinsen vereinbaren. Dann aber noch von einem Sparkonto zu sprechen, wäre nicht nur widersinnig sondern auch klar irreführend.“ Banken und Sparkassen, die Negativzinsen erheben, dürften dann auch nicht mehr wie bisher mit der vollen Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung werben. Wahrscheinlicher als ein Negativzins seien daher am Ende neue Gebühren.

„Weitergabe“ ökonomisch ungerechtfertigt

Die „Weitergabe“ negativer Notenbankzinsen an Privatkunden ist aus Sicht des vzbv zwar bei Neuverträgen rechtlich durchaus zulässig, allerdings ökonomisch ungerechtfertigt. „Negative EZB-Zinsen an Verbraucher weiterzugeben ist aus ökonomischer Sicht völlig unsinnig. Banken sind vom Einlagezins der EZB nur indirekt betroffen. Wie stark, darüber entscheidet ihr Geschäftsmodell. Mit Konsumenten- und Unternehmenskrediten lässt sich durchaus auch weiterhin Geld verdienen“, so Müller. Sollten Banken Negativzinsen an Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben, behalten sich der vzbv und die Verbraucherzentralen juristische Schritte vor. (kb)