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16. Oktober 2018
Württembergische bringt neue Rechtsschutztarife

Württembergische bringt neue Rechtsschutztarife

Die neuen Rechtsschutztarife der Württembergischen Versicherung halten Erweiterungen für Privatpersonen und Unternehmen bereit. Kunden, die bereits seit fünf Jahren eine Rechtsschutzversicherung bei der Württembergischen haben, sind künftig auch für private Fälle aus der Zeit vor Vertragsabschluss abgesichert.

Die Württembergische Versicherung AG hat neue Rechtsschutztarife eingeführt. Diese beinhalten jetzt auch die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit im Privatbereich bis zu einer Umsatzgrenze von 10.000 Euro pro Jahr. Bisher galt der Tarif lediglich für nicht selbstständige Arbeit. Mitversichert sind künftig in begrenztem Umfang außerdem Assistance- und Beraterleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau oder Erwerb einer Immobilie, dem Ehegatten- und Kinderunterhalt, der Eigenbedarfskündigung als Vermieter, Gutachten beim Autokauf sowie der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen als Mieter.

Neuerungen auch für Unternehmen

Auch Unternehmen profitieren von den Neuerungen. So sind nun innerhalb eines bestimmten Rahmens die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Löschung einer Bewertung des versicherten Betriebs in einem Internetportal abgedeckt. Versichert sind zudem beispielsweise die Kosten für die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt und die Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Kündigung.

Für Kunden, die bereits seit fünf Jahren bei der Württembergischen eine Rechtsschutzversicherung haben, erstreckt sich der Versicherungsschutz künftig auch auf private Versicherungsfälle aus der Zeit vor dem Vertragsabschluss. (ad)