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31. Juli 2017
Württembergische erweitert Leistungen der Privathaftpflicht

Württembergische erweitert Leistungen der Privathaftpflicht

Zum 01.07.2017 hat die Württembergische neue Leistungen in die private Haftpflicht aufgenommen. So gibt es unter anderem eine Neuwertentschädigung für Gegenstände, die nicht älter sind als zwei Jahre. Über die Haftplicht abgedeckt sind nun auch Schäden, die Dritten entstehen, wenn der Versicherte sein Fahrzeug belädt.

Die Württembergische Versicherung AG hat ihre Privathaftpflichtversicherung (PHV) überarbeitet und drei Produktlinien mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Preis im Angebot: die Basisvorsorge, den Komfort- sowie den Premiumschutz. Zum 01.07.2017 hat der Versicherer neue Leistungen ergänzt. So gibt es nun unter anderem eine Neuwertentschädigung bis zu 5.000 Euro für Gegenstände, die nicht älter als zwei Jahre sind. Beschädigt ein Versicherter unabsichtlich beispielsweise den Fernseher eines Nachbarn, zahlt die Versicherung dem Geschädigten auf Wunsch des Schadenverursachers den Neuwert anstelle des gesetzlich üblichen Zeitwerts.

PHV kommt für Schäden durch Beladen des Fahrzeugs auf

Die Leistungen der Privathaftpflicht umfassen nun auch Schäden bis 5.000 Euro, die einem Dritten entstehen, wenn der Versicherte sein Fahrzeug be- oder entlädt. Der Schadenverursacher kann sich an seine private Haftpflichtwenden und braucht nicht die Autoversicherung einschalten, kann sich also den Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht erhalten und eine Rückstufung vermeiden.

Deckung umfasst auch falsche Betankung eines geliehenen Autos

Abgesichert bis zu 5.000 Euro sind Kunden der Württembergische nun auch für den Fall, dass sie ein geliehenes oder gemietetes Fahrzeug falsch betanken. Die Versicherung kommt für Kosten durch das Auspumpen des Tanks, das Reinigen der Leitungen und mögliche Folgeschäden auf. Neu ist außerdem die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflicht und -Vollkaskoversicherung, wenn der Versicherte mit einem fremden Fahrzeug einen Unfall verursacht und einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Hier besteht Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro. (tk)