AssCompact suche
Home
Assekuranz
13. Juli 2018
Württembergische Leben startet Konto für die Übergangszeit

Württembergische Leben startet Konto für die Übergangszeit

Mit dem „ParkKonto“ hat die Württembergische Lebensversicherung ein neues Produkt im Portfolio: Kunden können damit Geld aus einer fälligen Lebens- oder Rentenversicherung für eine Übergangszeit anlegen. Bei dem Angebot handelt es sich um eine Rentenversicherung mit fünf Jahren maximaler Vertragslaufzeit.

Wenn die Auszahlung der Lebensversicherung ansteht, sind viele Menschen mitunter unsicher, wie sie das Geld sinnvoll einsetzen oder anlegen sollen. Die Württembergische Lebensversicherung hat nun ein neues Produkt für die Übergangszeit auf den Markt gebracht. Mit dem „ParkKonto“ haben Kunden der Württembergischen und der Karlsruher Lebensversicherung die Möglichkeit, Geld aus einer fälligen Lebens- oder Rentenversicherung kurzfristig und flexibel anzulegen, bis klar ist, was mit dem Geld geschehen soll. Das Guthaben wird nicht durch Kosten belastet, da Kunden eine Garantie haben, den angelegten Betrag mindestens zu 100% zurück zu erhalten, und zwar unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.

Mindestens 7.000 müssen angelegt werden

Bei dem neuen Angebot der Württembergischen handelt es sich um eine Rentenversicherung mit einer maximalen Vertragslaufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von derzeit 0,4% pro Jahr. Mindestens 7.000 Euro müssen Kunden anlegen, um ein ParkKonto eröffnen zu können. Es besteht die Möglichkeit, monatlich ohne Abschläge Kapital zu entnehmen.

Monatliche Kündigung möglich

Kündigen lässt sich das Konto jederzeit zum Monatsende. Erfolgt die Kündigung vor dem 15. eines Monats, wird das Guthaben noch am Ende desselben Monats ausgezahlt – je nach Wunsch des Kunden in Form einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem. Bei einer lebenslangen Rente kann eine zusätzliche Verzinsung von aktuell 0,6% für jedes Vertragsjahr erfolgen. Dieser Rentenbonus erhöht den Betrag, aus dem die Rente berechnet wird. Die Höhe der genannten Verzinsungen lassen sich zu jedem Quartal neu festlegen, sie ist somit nicht für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. (tk)