Seit Januar bietet die Württembergische Lebensversicherung AG Arbeitgebern ein betriebliches Altersvorsorgemodell an, das auch für Niedrigverdiener geeignet ist. Ob Teilzeitkräfte, Auszubildende, Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen oder mitarbeitende Familienangehörige: Jedes Unternehmen hat Arbeitnehmer, für die diese Förderung möglich ist.
Die „KombiRente“ kombiniert in einer klassischen Direktversicherung die bisherige Förderung nach § 3 Nr. 63 mit der neuen nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG). Die „KombiRente“ ermöglicht die gleichzeitige Nutzung wie auch den Wechsel zwischen beiden Förderformen. Die genutzte Förderform kann somit flexibel an die Erwerbsbiografie angepasst werden. (ad)
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