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15. Februar 2019
WürttLeben: bAV-Modell auch für Niedrigverdiener

WürttLeben: bAV-Modell auch für Niedrigverdiener

Die neue „KombiRente“, die die Württembergische Lebensversicherung seit Jahresbeginn anbietet, eignet sich als bAV-Modell auch für Niedrigverdiener, wie Teilzeitkräfte, Azubis oder mitarbeitende Familienangehörige.

Seit Januar bietet die Württembergische Lebensversicherung AG Arbeitgebern ein betriebliches Altersvorsorgemodell an, das auch für Niedrigverdiener geeignet ist. Ob Teilzeitkräfte, Auszubildende, Arbeitnehmer in Niedriglohnbranchen oder mitarbeitende Familienangehörige: Jedes Unternehmen hat Arbeitnehmer, für die diese Förderung möglich ist.

Die „KombiRente“ kombiniert in einer klassischen Direktversicherung die bisherige Förderung nach § 3 Nr. 63 mit der neuen nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG). Die „KombiRente“ ermöglicht die gleichzeitige Nutzung wie auch den Wechsel zwischen beiden Förderformen. Die genutzte Förderform kann somit flexibel an die Erwerbsbiografie angepasst werden. (ad)