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4. Dezember 2017
Wann kann man die Kfz-Versicherung auch jetzt noch wechseln?

Wann kann man die Kfz-Versicherung auch jetzt noch wechseln?

Auch wenn mit dem 30.11.2017 der Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung verstrichen ist, können Kunden in bestimmten Fällen auch jetzt noch den Anbieter wechsel. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigt der BdV.

Der 30.11.2017 ist vorbei und die reguläre Frist zum Wechsel des Kfz-Versicherers überschritten. Kunden, die jetzt noch ihren Anbieter ändern wollen, haben dennoch Möglichkeiten, jetzt noch aus dem Vertrag zu kommen. Wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) aufzeigt, ist ein Wechsel in fünf Fällen noch möglich: Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern, kann der Kunde innerhalb eines Monats kündigen, nachdem er die Mitteilung über die Prämienerhöhung erhalten hat. Die Kündigung ist sofort wirksam, der Vertrag endet also mit Zugang der Kündigung beim Versicherer, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Geänderte Bedingungen

Auch wenn der Anbieter die Versicherungsbedingungen geändert hat, hat der Kunden die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen zu kündigen, nachdem ihm die Mitteilung des Versicherers über die Bedingungsänderung zugegangen ist. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsänderung.

Versicherungsfall eingetreten

Außerdem können Kunden kündigen, wenn ein Versicherungsfall in der Kfz-Haftpflicht eingetreten ist, und zwar bis zum Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht verweigert hat. Ab wann die Kündigung wirksam werden soll, sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, bestimmt der Kunde. Bei einem Versicherungsfall in der Kfz-Kasko muss die Kündigung bis zum Ablauf eines Monats erfolgen, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt hat. Auch hier kann der Versicherte den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung wählen.

Fahrzeugwechsel

Wird während der Versicherungszeit ein Fahrzeug abgemeldet und ein anderes Fahrzeug neu angemeldet, kann der Versicherte seinen Vertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Wie Boss vom BdV betont, sollte man sich rechtzeitig um einen passenden neuen Versicherungsschutz bemühen, um nicht nachher ohne Kaskoschutz oder mit einer Haftpflichtversicherung mit nur einer sehr geringen Versicherungssumme in Höhe der gesetzlichen Deckungssumme dazustehen. (tk)