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8. Februar 2018
Was bringt der Koalitionsvertrag für die Krankenversicherung?

Was bringt der Koalitionsvertrag für die Krankenversicherung?

CDU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Die Forderung nach einer Bürgerversicherung scheint vorerst vom Tisch. Eine neu eingerichtete Kommission soll bis Ende 2019 prüfen, wie sich Honorare von Ärzten für gesetzlich und privat Versicherte angleichen lassen, um eine „Zwei-Klassen-Medizin“ abzuschaffen.

„Wir verbessern die Versorgung der gesetzlich Versicherten“ heißt es wörtlich im Entwurf des Koalitionsvertrags, auf den sich CDU und SPD verständigt haben und dem die SPD-Mitglieder jetzt noch zustimmen müssen. Die Gesundheitspolitik war einer von mehreren Streitpunkten zwischen den Koalitionspartnern, hatte doch die SPD die Einführung einer Bürgerversicherung und damit einer einheitlichen Krankenversicherung gefordert. Davon ist im Koalitionsvertrag nicht mehr die Rede, aber von einer notwendigen Reform der ambulanten Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) sowie der Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ).

Kommission soll Angleichung von Arzthonoraren prüfen

Nun soll eine neu eingesetzte Kommission prüfen, wie die ärztlichen Honorare für die Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten angeglichen werden können und bis Ende 2019 Vorschläge vorlegen. Im Rahmen der Verbesserung von gesetzlich Versicherten sollen etwa die Festzuschüsse für Zahnersatz erhöht werden und Ärzte in unterversorgten ländlichen Gebieten über regionale Zuschläge gefördert werden. Der GKV-Spitzenverband äußerte sich in einer ersten Stellungnahme, dass es richtig sei, die Vergabe von Terminen bei Fachärzten für gesetzlich Versicherte zu verbessern. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer räumte jedoch ein: „Wir bleiben jedoch skeptisch, dass dies über eine Angleichung der Arzthonorare erreicht werden kann. Daher ist es ein guter Schritt, nun die Machbarkeit einer solchen Entwicklung durch eine Kommission zu untersuchen.“

Parität bei den GKV-Beiträgen

Bereits in den Sondierungsgespräche hatten sich SPD und CDU darauf verständigt, die Parität bei den GKV-Beiträgen wiederherzustellen. Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden. So will die SPD die „Zwei-Klassen-Medizin“ in Deutschland abschaffen.

8.000 neue Stellen für Pflegefachkräfte

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass in einem Sofortprogramm neue Fachkraftstellen in Pflegeeinrichtungen schaffen. Der dafür notwendige finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus GKV-Mitteln erfolgen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Stärkung der Pflege. Dr. Pfeiffer betont: „Wichtig ist, dass die Pflege auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankommt. Dazu gehört es, auf die Pflegequalität zu achten und zu verhindern, dass durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt wird.“ (tk)