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Sonderthema Krankenversicherung
12. Juli 2016
Was der Versicherungsmakler zum Tarifwechselrecht wissen muss

Was der Versicherungsmakler zum Tarifwechselrecht wissen muss

Die Praktiken beim Tarifwechsel in der PKV nähren das schlechte Image der Branche. Neue Richtlinien zum Tarifwechsel des PKV-Verbandes sollen das ändern. Die Versicherer seien darauf bisher schlecht vorbereitet, meint Versicherungsberater und DMA-Trainer Oliver Beyersdorffer: Der Versicherungsmakler sei deshalb mehr denn je gefragt.

Wer sich mit einem Versicherungsmakler unterhält, der sich selbst als PKV-Experte bezeichnet, und ihn nach seinen Erfahrungen im Bereich des Tarifwechselrechts fragt, der erwartet eigentlich nicht zu hören: „Um den Tarifwechsel brauche ich mich nicht zu kümmern, dafür gibt es ja Optimierungsfirmen.“ Aber genau diese Aussage bekam ich bei einem Gespräch am Rande des KV-Expertentages – einer Veranstaltung zweier Maklernetzwerke – im Frühjahr 2014 zu hören. Sichtlich erstaunt über meine Fassungslosigkeit, wollte mein Gesprächspartner den Grund dafür erfahren und ich wusste erst einmal gar nicht, wo ich beginnen sollte. Und auch heute bleibt das Thema aktuell – vielleicht ist es sogar aktueller denn je.

Zum Mandat gehört Überprüfung des PKV-Schutzes

Der Versicherungsmakler ist Sachwalter seines Kunden. Das ist eine hinreichend bekannte Tatsache und vom Bundesgerichtshof bereits 1985 geurteilt. Mit Übernahme eines Kundenmandats geht der Versicherungsmakler weitreichende Verpflichtungen ein, die sich nicht nur darauf beschränken, geeigneten Versicherungsschutz zu besorgen. Vielmehr beinhaltet das Mandat auch Überprüfungs- und Unterrichtungspflichten. Bestehende Policen gilt es von Zeit zu Zeit auf veränderte Bedarfssituationen und Risikoverhältnisse hin zu prüfen, um Vertragsinhalte schließlich gegebenenfalls auch umzugestalten.

Das gilt natürlich auch für die private Krankenversicherung. Sie ist von Zeit zu Zeit auf geeignete Tarifalternativen hin zu überprüfen und das Ergebnis dieser Überprüfung kann zur Umgestaltung des Versicherungsschutzes führen. Das gehört zu den Aufgaben eines Versicherungsmaklers.

Allein mit dem Wissen um diese Aufgabe ist es aber beileibe nicht getan. Um sie verantwortungsbewusst und im Kundeninteresse erfüllen zu können, bedarf es einer fundierten Kenntnis der Sach- und Rechtslage. Denn es geht nicht um eine Beitragssenkung – oft zulasten des Leistungsversprechens, wie die sogenannten Optimierer den Tarifwechsel für sich definieren. Es geht vielmehr darum, den Versicherungsschutz so weit wie möglich zu erhalten, gegebenenfalls zu erweitern und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu optimieren. Eine transparente Darstellung unterschiedlicher Bedingungen und Leistungsversprechen vorausgesetzt, lässt sich eine so weitreichende Entscheidung wie die eines Tarifwechsels nur in Kenntnis aller Fakten und auf der Basis einer genauen Gegenüberstellung tariflicher Unterschiede treffen.

Wechsel sollte Rechte des Kunden nicht verschlechtern

Darüber hinaus gilt es, die erworbenen Rechte des PKV-Kunden zu erkennen. Der Versicherungsmakler muss bei einer Handlungsempfehlung beispielsweise berücksichtigen, ob der Wechsel das Anrecht des Kunden auf Umstellung in den Standardtarif beeinflusst oder dieses sogar entfällt. Die Kenntnis der verschiedenen Tarifwelten und ihrer jeweiligen Merkmale ist eine Grundvoraussetzung, um hier keine Fehler zu begehen.

Es gilt zu erkennen, welcher Tarifwelt der betroffene PKV-Kunde zuzurechnen ist und welche Folgen eine Umgestaltung der PKV für ihn hat. Das ist umso wichtiger, sollte der Kunde über einen Wechsel des Anbieters nachdenken. Die Folgen einer so weitreichenden Entscheidung müssen dem Kunden in aller Deutlichkeit vor Augen geführt werden.

Wer sich als Versicherungsmakler seiner Verantwortung gegenüber seinem Kunden bewusst ist, der wird sehr schnell gewahr, dass sich Haftung nicht nur aus der Beratungstätigkeit an sich und damit aus dem aktiven Teil des Berufsbildes, sondern vielmehr auch aufgrund von Passivität ableiten lässt.

Wer weiß, dass er seinem Kunden die Beratung schuldet, weiß, dass er zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er diese nicht erbringt. Sollte sich der Versicherungsmakler nicht mit dem Tarifwechselrecht auseinandersetzen wollen oder können, bleibt noch der Weg, diese Leistung von einem Dritten mit entsprechender Expertise erbringen zu lassen. Ist die Sachkunde des gewählten Dienstleisters überprüft, kann eine Empfehlung an die betroffenen Kunden erfolgen.

Späte Maßnahmen der PKV- Versicherer

Durch die Regulierung des PKV-Marktes im Jahr 2012 haben sich viele PKV-Vermittler umorientiert und sich dem Tarifwechsel-Geschäft zugewendet. Immer neue Dienstleister tauchten auf, die zu einem großen Teil nicht einmal ansatzweise über die nötige Expertise verfügten und dies bis heute nicht tun.

In Sorge um den zunehmenden Prämienabrieb und in der Erkenntnis, die Entwicklung selbst mitverschuldet zu haben, haben die PKV-Versicherer nun reagiert. Die neuen Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands sollen das Geschütz sein, mit dem man nun die Optimierer aus der Kundenbeziehung schießen will. Seit Januar 2016 in Kraft, sollen sie dem PKV-Kunden signalisieren: „Du brauchst den Dienstleister nicht!“ Tatsache bleibt aber, dass die PKV-Versicherer bereits vor Jahren erkennen mussten, den Optimierungsmarkt nicht nur begünstigt, sondern indirekt sogar gefördert zu haben.

„Doch jetzt wird alles anders!“, verkündete der Präsident des PKV-Verbands im Herbst 2014, als die neuen „Leitlinien für einen kundenorientierten Tarifwechsel“ veröffentlicht wurden. Die Aussage wurde dann auf „Aber erst 2016!“ relativiert. Heute, sechs Monate nach Einführung in die Praxis, lässt sich nicht leugnen, dass die Vorbereitungszeit von rund fünfzehn Monaten zu kurz war: Kunden erhalten unzulängliche Unterlagen mit oftmals falschen Versicherungsbedingungen. Bei Beitragsanpassungen werden zum Teil völlig ungeeignete Tarife angeboten. Einige Versicherer sind nicht in der Lage, Mehr- oder Minderleistungen ihrer Tarife abzubilden. Hohe Risikozuschläge, die sich bei Nachfrage und bei der Bitte um detaillierte Informationen zu den gespeicherten Krankheitsbildern plötzlich um über 80% mindern, sind nur ein Teil der vielen Probleme.

Näher betrachtet entsteht der Eindruck, dass die PKV den Tarifwechsel gar nicht kann. So sehr sie sich auch bemüht, scheint es, dass er weder administrativ, noch fachlich noch logistisch zu bewerkstelligen ist. Nicht zu vergessen, dass sich die Versicherer ohne Rücksicht auf einen möglichen Prämienverlust dem betroffenen Kunden zuwenden müssen.

Keine Entwarnung für den Makler

Wer sich als Versicherungsmakler also darauf verlassen hat, sich spätestens jetzt nicht mehr mit dem Tarifwechselrecht oder mit seinen PKV-Kunden auseinandersetzen zu müssen, der sieht sich getäuscht. Jetzt geht es erst richtig los. Nachdem die PKV-Versicherer das Thema wie geschildert nicht abarbeiten können, muss jeder Versicherungsmakler erkennen, dass es seine ureigene Aufgabe ist, sich mit seinen Kunden über die mögliche Umgestaltung von Vertragsinhalten zu unterhalten und aktiv auf Betroffene zuzugehen. Hierzu sollte er natürlich, wie schon dargestellt, über das nötige Spezialwissen verfügen.

Sachkunde durch Weiterbildung

Sollten hier Defizite bestehen, dann lassen sich Wissenslücken sehr leicht über eine entsprechende Fortbildung schließen und bestehende Kenntnisse vertiefen. Nur mit dem entsprechenden Wissen ausgestattet, können Versicherungsmakler ihren Kunden die Unterstützung gewähren, die sie brauchen. Ohne Sachkunde und die Hilfe des Maklers steht der PKV-Kunde seinem Krankenversicherer aktuell schutzlos und hilflos gegenüber.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2016, Seite 42 f.

Oliver Beyersdorffer ist auch Referent beim AssCompact TV Thementag Krankenversicherung am 14.07.2016 live ab 9 Uhr

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Ein Artikel von
Von Oliver Beyersdorffer