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21. November 2018
Wechsel der Kfz-Versicherung: Der Countdown läuft

Wechsel der Kfz-Versicherung: Der Countdown läuft

Der alljährliche Wettlauf der Kfz-Versicherer um die Gunst wechselfreudiger Kunden geht auf die Zielgerade. Noch bis zum 30.11. können Versicherte ihre laufenden Verträge kündigen. Doch beim Wechsel gibt es einiges zu beachten, und beim Tarif bedeutet günstig nicht automatisch gut.

Auch in diesem Jahr wetteifern die Autoversicherer um neue Kunden. Der 30.11. ist Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, denn die meisten Verträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar und die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Jahres dem Versicherer vorliegen. Tipps und Hinweise rund um den Wechsel bietet der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Nicht ohne neues Angebot kündigen

„Trotz des Stichtags 30.11. im Nacken sollten Versicherte ihren bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag erst kündigen, wenn sie woanders auch sicher den benötigten Versicherungsschutz erlangen können“, unterstreicht Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. Bei einem Wechsel muss dem bisherigen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax bis zum 30.11. vorliegen. In diesem Fall endet der Vertrag zum Jahresende. Ab 01.01. des neuen Jahres ist eine neue Police notwendig, um Versicherungsschutz zu haben.

Der günstigste Tarif ist nicht immer die beste Wahl

Der Markt bietet eine große Auswahl an Kfz-Tarifen. Der BdV rät Kunden, ausreichend zu vergleichen und die Leistungen genau zu prüfen. „Im Schadenfall nützt einem der günstigste Tarif nichts, wenn das eingetretene Risiko dort nicht abgedeckt ist,“ betont Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. Sie mahnt, vor allem auf das Kleingedruckte zu achten, denn darauf komme es wirklich an, und nicht auf den Preis.

Das sollte die Police enthalten

Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Mio. Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Außerdem empfiehlt sich eine Wildschadenklausel, die Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art abdeckt und Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung sowie deren Folgeschäden sollte die Police enthalten. Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten beitragsfrei mitversichert sein. Je nach Anbieter gibt es hier individuelle Entschädigungsgrenzen.

Vorsicht bei Werkstattbindung

Bieten Versicherer Rabatte bei Vereinbarung einer Werkstattbindung, so muss der Kunde einen Kaskoschaden am Fahrzeug in einer vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt reparieren lassen. Bei Leasingfahrzeugen pder im Falle einer Finanzierung über Kredit rät der BdV zu Vorsicht. Möglicherweise darf das Auto in diesem Fall nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt repariert werden.

Anstieg der Prämie bei älteren Fahrern

Der BdV weist zudem auf eine andere Thematik hin: Vor allem ältere Autofahrer, die viele Jahre unfallfrei unterwegs sind, wundern sich oft, wenn ihre Prämie im neuen Versicherungsjahr dennoch steigt. Doch das Risiko in der Altersgruppe über 65 Jahren, einen Unfall zu verursachen, erhöht sich statistisch gesehen. Damit steigt auch die Prämie, die Versicherer auf Grundlage der Statistiken berechnen. Die individuell gute Schadenbilanz ist durch die entsprechende Schadenfreiheitsklasse dabei schon berücksichtigt. „Das ist vielen älteren Versicherten oft nicht klar,“ erläutert Boss.

Beratung vom Fachmann

Zur Vorsicht rät der BdV auch bei der Nutzung von Vergleichsportalen. Viele Portale würden nicht alle Versicherungsangebote und Tarife auflisten, sondern nur jene, mit denen das Portal als Makler einen Vertrag habe. Ein umfassender und neutraler Vergleich aller Versicherungsangebote und Tarife sei so nicht möglich, wie es seitens des BdV heißt. Für eine unabhängige Beratung können sich Kunden an einen Versicherungsmakler wenden. (tk)