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18. Juli 2017
Weiterbildungsinteresse im Versicherungsvertrieb ungebrochen

Weiterbildungsinteresse im Versicherungsvertrieb ungebrochen

Unbeeindruckt von den Veränderungen, die die IDD im Bereich der Weiterbildung mit sich bringt, ist die Zahl der Weiterbildungskonten bei gut beraten weiter gestiegen. Zum Halbjahr 2017 standen exakt 127.324 Konten zu Buche. Perspektivisch passt die Weiterbildungsinitiative ihr System entsprechend der IDD an.

Auch im zweiten Quartal 2017 verzeichnete die Weiterbildungsdatenbank der Brancheninitiative gut beraten einen Zuwachs. Laut aktueller Statistik eröffneten jeden Monat von April bis Juni 2017 durchschnittlich 647 neue Teilnehmer dort ein Weiterbildungskonto. Ende Juni standen demnach 127.324 Konten in der Datenbank. Im Vergleich zum Jahresanfang sind das rund 4.300 Konten mehr.

Zum Halbjahr hat die Weiterbildungsinitiative außerdem ermittelt, dass sich 57.121 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 34.026 Vermittler im angestellten Außendienst beteiligten. Makler und Mehrfachagenten nehmen mit 24.291 Teilnehmern einem Anteil von 19% ein.

7% der Konten haben Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern (Agenturen) inne. An dieser Stelle erweitert sich für gut beraten die Zielgruppe: Gemäß IDD sollen auch vertrieblich Tätige aus den Innendiensten der Versicherungsunternehmen und Vermittlerbetriebe die Qualifizierungsanforderungen erfüllen.

IDD: 15 Stunden pro Jahr

Die Vertriebsrichtlinie enthält eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Jahr und liegt damit unterhalb der bisherigen Anforderungen von gut beraten (durchschnittlich 40 Punkte im Jahr), bei der die Teilnahme freiwillig war. Die IDD-Weiterbildungspflicht wird in den nächsten Monaten erst noch in einer ergänzenden Verordnung zu regeln sein. Dabei erschien den Bundestagsabgeordneten dieser Punkt so wichtig, dass die Rechtsverordnung ebenfalls durch das Parlament muss. Die Weiterbildungsinitiative gut beraten hat bereits einen Weiterbildungsnachweis gemäß IDD vorgestellt, der ab 2018 fester Bestandteil von gut beraten sein wird.

Bis Klarheit zu den neuen Weiterbildungspflicht-Regelungen besteht, wird also noch etwas Zeit vergehen. Die Initiative gut beraten verbucht aber vor möglicherweise neu entstehender Konkurrenz für sich, dass sie mit vielen Bildungsdienstleistern zusammenarbeite und den geforderten Dokumentationspflichten und Aufbewahrungsfristen bereits nachkomme.

Wer aber letztlich federführend bei Dokumentation und Kontrolle sein wird, bleibt noch offen. Die Rechtsanwaltskanzlei Wirth aus Berlin hält es für denkbar, dass die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Aufsicht für die Weiterbildungspflicht installiert wird. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Gabriele Fenner am 19. Juli 2017 - 12:20

72 Prozent Vertreter und Angestellte haben an sogenannten Fortbildungen in Form von zumeist Produktvorstellungen ihrer Unternehmen teilgenommen. Für die Punktevergabe wurden solche Verkaufsveranstaltungen als Weiterbildung aufgehübscht, so dass die Initiative glaubt, abermals Erfolgsnachrichten in die Welt schicken zu können.
Da die Statistik nicht die Relation produktorientierter „Seminare” gegenüber neutralen Fortbildungen angibt, steht zu vermuten, dass ein großer Teil der 19 Prozent punktesammelnder Makler und Mehrfachagenten hier zumindest zu Veranstaltungen neutraler Bildungsanbieter gegegriffen hat.
Ich meinerseits habe keinen einzigen Punkt gesammelt, lese aber monatlich mindestens zwei Fachbücher, zig gerichtliche Entscheidungen und besuche neutrale Fachseminare, die zwar viel Geld kosten, aber keine Punkte sammeln. Ich bin immer noch guter Hoffnung, dass die IDD dem Punkte-Spuk ein Ende und den Weiterbildungsinhalten klare Vorgaben setzt.
Gabriele Fenner