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15. August 2018
Welche Versicherungen brauchen Azubis?

Welche Versicherungen brauchen Azubis?

Mit dem neuen Ausbildungsjahr beginnt für viele jungen Leute das Berufsleben. Anders als Studierende, die in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei der Krankenkasse der Eltern mitversichert sind, müssen sich Azubis mit eigenem Einkommen selbst versichern. Welche Policen neben den Pflichtversicherungen  sinnvoll sind, zeigt die ARAG.

Für Tausende junger Leute beginnt mit dem Start des neuen Ausbildungsjahres das Berufsleben. Im Gegensatz zu Studierenden, die in der Regel bis zum 25. Lebensjahr bei der Krankenkasse der Eltern mitversichert sind, müssen sich Azubis mit eigenem Einkommen selbst versichern. Experten der ARAG geben einen einen Überblick zu Pflichtversicherungen und wichtige sowie überflüssigen Policen für Berufseinsteiger.

Das sind die Pflichtversicherungen

Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung gehören zu den fünf Pflichtversicherungen. Im Gegensatz zu Studierenden und Schülern sind Azubis bei der Krankenversicherung nicht automatisch über ihre Eltern mitversichert. Es besteht freie Wahl der Krankenkasse, die Entscheidung muss aber bis 14 Tage nach Beginn der Ausbildung gefallen sein. Der Arbeitnehmeranteil wird wie bei allen Pflichtversicherungen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Berufseinsteigern, die vorher über ihre Eltern privat krankenversichert waren, empfehlen die ARAG Experten, die private Versicherung als Anwartschaft neben der gesetzlichen Krankenversicherung weiterlaufen zu lassen, um später unter Umständen problemlos und ohne Gesundheitscheck zurückwechseln zu können.

Haftpflichtschutz über die Police der Eltern?

Wichtig gerade auch für Auszubildende ist eine private Haftpflichtversicherung. Wie die ARAG Experten unterstreichen, besteht hier Versicherungsschutz für Azubis bis zum Abschluss der Ausbildung meist über die Police der Eltern. Nicht mitversichert sind jedoch verheiratete Azubis und – zumindest bei einigen Versicherungen – erwachsene Lehrlinge in einer zweiten Ausbildung. Dies gilt es vor dem Abschluss einer eigenen Versicherung zu prüfen.

Rechtsschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Auszubildende sollten auch an einen Rechtsschutz denken. Wenn die Eltern rechtsschutzversichert sind, umfasst die Police in der Regel auch Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Fährt ein Berufsanfänger täglich mit dem Auto zu seiner Ausbildungsstelle, kann eine spezielle Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Schließlich weisen die ARAG Experten ganz allgemein auch auf die Bedeutung der Absicherung der Arbeitskraft hin: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, um von niedrigen Beiträgen zu profitieren. (tk)

 

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Gespeichert von Anonymous (nicht überprüft) am 17. August 2018 - 07:55

Der Artikel wurde zwischenzeitlich aktualisiert.