AssCompact suche
Home
Management & Wissen
30. November 2017
Welche Versicherungen brauchen Hausbesitzer im Winter?

Welche Versicherungen brauchen Hausbesitzer im Winter?

Der erste Schnee ist da. Des einen Freud ist des anderen Leid, denn die kalte Jahreszeit hat zwar zahlreiche schöne Seiten, für Immobilienbesitzer aber auch Schattenseiten. So stellt sich für sie unter anderem die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz für den Winter.

Der erste Schnee hat einen ganz besonderen Zauber. Für Immobilienbesitzer hat der Winter aber auch Schattenseiten. Darauf verweisen die Experten von Dr. Klein. Ein nicht ganz so romantischer Nebeneffekt für Hauseigentümer ist zum Beispiel der Winterdienst. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die Gehwege rund um ihr Grundstück verkehrssicher zu halten – und das werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr auf einer Breite von 120 Zentimetern.

Eigentümer bleibt haftbar

„Was viele nicht wissen: Selbst wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnt und die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf seine Mieter überträgt, bleibt er überwachungspflichtig und damit haftbar“, erklärt Karsten Schaefer, Spezialist für Versicherungen bei Dr. Klein. Auch wer aufgrund von Urlaub, Beruf oder Krankheit nicht zum Schnee schieben kommt, muss sich um eine Vertretung durch gewerbliche oder private Dritte kümmern.

Private Haftpflichtversicherung

Kommt es doch zu einem Unfall auf dem eigenen Grundstück, sind die Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden in nahezu unbegrenzter Höhe aufzukommen. Die gute Nachricht ist laut Dr. Klein aber, dass Privatpersonen eine private Haftpflichtversicherung für einen Beitrag von nur wenigen Euro im Monat erhalten und diese für alle Schäden rund um die selbst genutzte Immobilien aufkommt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Vermieter benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Sowohl für Privateigentümer als auch für Vermieter ist es wichtig, auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen, besser noch zehn Millionen Euro, zu achten“, rät Schaefer. „Wenn bei einem Glatteisunfall zusätzlich zum Bußgeld für die versäumte Räumpflicht, Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche für das Opfer hinzukommen, können schnell hohe Forderungen entstehen.“

Hausratversicherung

Loderndes Kerzenlicht gehört für viele Deutsche zum echten Weihnachtsgefühl dazu, egal ob auf dem Adventskranz oder auf dem Tannenbaum. Passiert trotz aller Vorsicht ein Unglück und es entstehen Brandschäden an der Einrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert des ramponierten Hab und Guts und kommt auch für mögliche Schäden durch Löscharbeiten auf.

Vorfälle umgehend melden

„Es ist wichtig, den Vorfall umgehend bei der Versicherung zu melden“, erklärt der Spezialist Schaefer. Zudem sollten alle beschädigten Gegenstände zügig aufgelistet werden, im besten Fall mit entsprechenden Fotos. Wer zwischen Gänsebraten und Neujahrspunsch keine Zeit dazu findet, könne sich hierfür auch einfach an seinen Versicherungsvermittler wenden.

Wohngebäudeversicherung

Ist das Eigenheim selbst betroffen, etwa durch eine fehlgeleitete Rakete an Silvester oder weil der Adventskranz gleich das ganze Haus in Brand gesetzt hat, brauchen Besitzer eine Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt im Schadenfall auch eventuelle Aufräumarbeiten und die Kosten für einen Hotelaufenthalt, falls die Immobilie vorübergehend nicht bewohnbar ist.

Elementarschadenversicherung

Auch Schnee auf dem Dach kann schwere Schäden verursachen. „Für Schäden, die durch Schneedruck entstehen, reicht die Wohngebäudeversicherung nicht aus“, erläutert Schaefer hierzu. „Schnee gehört ähnlich wie Starkregen oder Hochwasser zu den Naturgefahren – und, um gegen diese Risiken abgesichert zu sein, brauchen Eigentümer von Wohnimmobilien eine Elementarschadenversicherung.“ Vor allem Hausbesitzer in schneereichen Regionen und Eigentümer einer Immobilie mit Flachdach sollten sich der winterlichen Gefahr bewusst sein und auf eine entsprechende Absicherung achten. (mh)