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4. Oktober 2018
Welche Versicherungen brauchen Studierende?

Welche Versicherungen brauchen Studierende?

Zum Semesterstart ist es insbesondere für Studienanfänger ratsam, sich mit ihrem Versicherungsschutz zu beschäftigen. Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung, wobei Studierende in der Regel bei den Eltern mitversichert sind. Auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollte frühzeitig Thema sein.

An Deutschlands Hochschulen hat das Wintersemester begonnen. Neben Vorlesungen und Seminaren sollte gerade für Studienanfänger auch der Versicherungsschutz auf dem Plan stehen, wie der Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt. Was die Krankenversicherung angeht, so gilt in Deutschland für Studierende Versicherungspflicht. Ein Nachweis über entsprechenden Versicherungsschutz meist schon mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes notwendig. Bis zum 25. Geburtstag können Studierende beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Eltern mitversichert werden, sofern sie noch kein eigenes Einkommen beziehen, das regelmäßig 435 Euro monatlich überschreitet oder sofern sie als sogenannter „Mini-Jobber“ nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.

KVdS oder PKV

Ist eine Mitversicherung über die GKV der Eltern nicht möglich, können sich Studierende in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (KVdS) absichern. Es besteht für Studienanfänger auch die Möglichkeit, sich von der KVdS befreien zu lassen und in eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist während des Studiums dann aber nicht mehr ohne Weiteres möglich. „In der PKV können Studierende vergünstigte Tarife abschließen – die Prämien sind jedoch dennoch oft höher als der Beitrag für die gesetzliche KVdS“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV. Sind die Eltern allerdings beihilfeberechtigt und besteht für die Kinder während des Studiums ebenfalls ein Beihilfeanspruch, kommt die private Restkostenversicherung meist günstiger.

Privater Haftpflichtschutz

Unerlässlich ist auch für Studierende eine Privathaftpflichtversicherung. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften – und zwar mit dem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Vor allem Personenschäden können hohe Kosten nach sich ziehen und ohne private Haftpflicht für den Schadenverursacher existenzgefährdend werden. „Die gute Nachricht für Studierende: Sie sind in der Regel bis zum Abschluss des ersten Studiums in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – sofern sie nicht verheiratet oder verpartnert sind“, erläutertdie Expertin Boss. Da es auch hier Ausnahmen und Altersgrenzen gibt, empfiehlt der BdV, sich vom Versicherer der Eltern die Mitversicherung schriftlich bestätigen zu lassen. Wer nach dem Erststudium ein weiteres anschließt, muss sich in der Regel selbst versichern. 

Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit

Das Thema Berufsunfähigkeit ist für viele Studierende meist noch weit weg. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt jedoch zu einer der wichtigen Absicherungen, auf die nicht verzichten werden sollte. „Für die Höhe des Versicherungsbeitrages sind neben dem Beruf und der vereinbarten Rentenhöhe auch das Eintrittsalter, die Laufzeit und der eigene Gesundheitszustand entscheidend. Daher gilt: Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto besser“, unterstreicht Boss.

Um angesichts der Angebotsvielfalt eine passende, leistungsstarke und zugleich preiswerte BU zu finden, sollten sich Studierende vor einem Abschluss unabhängig beraten lassen, beispielsweise von einem Versicherungsmakler. Zudem hat der BdV wichtige Informationen und Tipps zusammengestellt. Die Broschüre „Gut versichert in Ausbildung und Studium“ steht auf der BdV-Website zum Download bereit. (tk)