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16. Oktober 2017
Kollision mit einer Gans - wer kommt für den Schaden auf?

Kollision mit einer Gans - wer kommt für den Schaden auf?

Bei Unfällen mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen springt die Teilkaskoversicherung ein. Inwieweit auch Schäden durch andere Tierarten versichert sind, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Zusammenstoß mit allen Tierarten von Hund über Wolf bis zur Gans mitversichern.

In der Abenddämmerung und in den frühen Morgenstunden sollten Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern unterwegs sind. Denn dort passieren die meisten Wildunfälle. Versichert sind Haarwildschäden nach dem Bundesjagdgesetz über die Teilkaskoversicherung. Zu Haarwild gehören beispielsweise Rehe, Hirsche und Wildschweine. Welche Tierarten der Schutz außerdem umfasst, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab.

Auch andere Tierarten mitversichern

Über eine erweiterte Wildschadendeckung bieten manche Versicherer auch eine Deckung für Schäden durch Tiere wie Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen, die dann namentlich aufgelistet werden. „Am sichersten sind Autofahrer, wenn sie darauf achten, dass der Zusammenstoß mit allen Tieren mitversichert ist,“ rät Margareta Bösl, stellvertretende Leiterin der Schadenabteilung bei der uniVersa Versicherungsgruppe. In diesem Fall sind jegliche Tierschäden, also auch mit Hund, Katze, Wolf, Gans und Vogel, über die normale Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Keine Höherstufung in der Teilkasko

Sind alle Tierarten in der Teilkasko mitversichert, so hat dies laut Bösl weitere Vorteile: So erfolgt die Schadenregulierung meist schneller, weil die Prüfung der Tierart entfällt, und es kommt in der Teilkasko anders als bei einem Vollkaskoschaden nicht zu einer Höherstufung bei der Prämie. Versicherten empfiehlt Bösl besonders bei Altverträgen zu überprüfen, welche Tierarten mitversichert sind. „Wir hatten sogar schon Schadenmeldungen über einen Zusammenstoß mit einem Waschbär, der über eine normale Standarddeckung nicht versichert ist“, erklärt Bösl. (tk)