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16. August 2018
Wer Blitzer-Apps oder Navi-Radarwarner nutzt, macht sich strafbar

Wer Blitzer-Apps oder Navi-Radarwarner nutzt, macht sich strafbar

Wer sich während der Fahrt via Smartphone-App oder Navigationsgerät vor Radarkontrollen warnen lässt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Motorisierte Verkehrsteilnehmer dürfen solche Geräte laut StVO nämlich nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen. Anders verhält es sich beim Beifahrer.

Im Radio wird regelmäßig vor Geschwindigkeitsmessungen gewarnt. Solche Meldungen sind rechtens und durchaus auch im Sinne der Polizei. Sie weist auf ihre eigenen Kontrollen hin, um Verkehrsteilnehmer anzuregen, im ganzen Umkreis der Radarfalle insgesamt langsamer zu fahren. Wer allerdings beim Fahren Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder eine Radarwarnfunktion in Navigationsgeräten verwendet, der macht sich strafbar, so das GOSLAR INSTITUT, die Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e. V. Nach § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Gebrauch solcher Geräte nämlich nicht erlaubt. Motorisierten Verkehrsteilnehmern ist es nicht gestattet, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, wie es in der StVO heißt.

Es droht ein Bußgeld und ein Eintrag in Flensburg

Bei einem Verstoß gegen die Regelung des StVO riskieren Fahrer ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“. Wie das Goslar Institut unterstreicht, gelte dieses Verbot bislang jedoch nicht für Beifahrer, die sich via Smartphone vor Blitzern warnen lassen.

Navi-Funktion abschalten

Solche Radarwarnfunktionen sind in vielen modernen Navigationsgeräten allerdings bereits vorinstalliert. Um nicht gegen die gesetzlichen Regelungen zu verstoßen, empfehlen Verkehrsrechtsexperten, diese Funktion dauerhaft abzuschalten. Von Rechts wegen gilt ein Blitzer-Warner auch dann als „betriebsbereit“, wenn er sich während der Fahrt ohne Aufwand einschalten lässt. Selbst ein installierter Blitzer-Warner kann ein Bußgeld nach sich ziehen, auch wenn dieser nicht in Betrieb ist.

Lichthupe als Warnung für andere erlaubt?

Dürfen Autofahrer überhaupt andere Verkehrsteilnehmer auf Radarfallen aufmerksam machen? Diese Frage bejahen Verkehrsrechtler, allerdings mit Einschränkung, so das Goslar Institut. So sei gegen ein warnendes Handzeichen nichts einzuwenden. Das Benutzen der Lichthupe dagegen ist nicht erlaubt, denn sie darf nur betätigt werden, um auf Gefahren oder zur Warnung beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften hinzuweisen. Andernfalls drohen 5 Euro Strafe. (tk)