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10. Dezember 2014
Wer im Ruhestand weiterarbeitet, soll von Sozialbeiträgen profitieren können

Wer im Ruhestand weiterarbeitet, soll von Sozialbeiträgen profitieren können

Viele Rentner wollen – oder können – sich trotz Erreichen der regulären Altersgrenze noch nicht zur Ruhe setzen und arbeiten deshalb weiter. Arbeitgeber müssen für diese Altersrentner Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen. Ein Rentenanspruch für den Beschäftigten entsteht daraus allerdings nicht. Eine Umfrage hat herausgefunden, welche Lösungen sich die Deutschen für diese Situation vorstellen können.

Bisher zahlt der Arbeitgeber für Altersrentner, die nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, zwar Beiträge an die Rentenversicherung, daraus entsteht aber kein Rentenanspruch für die Beschäftigten, was zu einer Verletzung des eigentlich geltenden Äquivalenzprinzips führt. Nach diesem Prinzip stehen den Einzahlungen in die Rentenversicherung jeweils entsprechende Rentenansprüche gegenüber; bei einer Weiterbeschäftigung von Altersrentnern wird es bislang durchbrochen. Der Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), Klaus Morgenstern, erklärt dazu: „Die Arbeitgeberbeiträge sind lediglich eine Art Steuerungsabgabe, die eine Bevorzugung Älterer zu Lasten jüngerer Arbeitnehmer verhindern soll. Angesichts der demografischen Entwicklung, die einen längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer in den Unternehmen erfordert, ist eine solche Steuerung längst überflüssig geworden“

Beiträge sollten zu höheren Renten führen

In einer vom Kölner Marktforschungsinstitut YouGov durchgeführten Umfrage des DIA votierten 73% der Befragten dafür, dass auch diese Arbeitgeberbeiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer höheren Rente führen. Damit erhielt dieser Vorschlag zur Sozialversicherung bei weiter arbeitenden Altersrentnern in der DIA-Umfrage am meisten Zustimmung. Die zweitgrößte Zustimmung (65%) gab es für den Vorschlag, wonach der Beschäftigte selbst entscheidet, ob er auf seine bislang geltende Versicherungsfreiheit verzichtet. Erklärt er diesen Verzicht, fallen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an, die zu einer Rentensteigerung führen. Für den Vorschlag der Arbeitgeberbeitrag an die Rentenversicherung solle abgeschafft werden. Dafür solle der Beschäftigte vom Arbeitgeber einen Zuschlag in Höhe des gleichen Betrags auf seinen Lohn erhalten, sprach sich mit 46% knapp die Hälfte der Befragten aus. Nahezu ebenso viele (43%) sind der Meinung, der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung solle ersatzlos abgeschafft werden, da daraus für den Arbeitnehmer kein Leistungsanspruch erwachse.

Mittlere Altersgruppe steht Vorschlägen skeptischer gegenüber

Am wenigsten konnten sich die Befragten mit dem Vorschlag einer Versicherungspflicht der Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung nach dem Renteneintrittsalter anfreunden (Zustimmung 35%). Bei der Analyse der Altersgruppen fällt auf, dass die Befragten zwischen 26 und 45 Jahren im Vergleich zu der jüngeren (18 bis 25) und älteren (45 bis 65) Altersgruppe in der Zustimmung all dieser Vorschläge zur Sozialversicherung etwas zurückhaltender sind. (ad)