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6. Juli 2017
Wer kommt bei Grillunfällen für den Schaden auf?

Wer kommt bei Grillunfällen für den Schaden auf?

Immer wieder passieren beim Grillen Missgeschicke oder Unfälle, vor allem wenn Spiritus oder andere Brandbeschleuniger im Spiel sind. Für unbeschwerten Grillgenuss hat die Gothaer Versicherung einige Tipps zusammengestellt und zeigt außerdem, wer im Schadenfall haftet.

Laut Deutscher Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) passieren in Deutschland jährlich rund 4.000 Grillunfälle, davon rund 500 mit besonders schweren Verbrennungen. In drei Viertel der Fälle sind flüssige Brandbeschleuniger die Ursache. Wird Spiritus oder Benzin auf die heiße Kohle nachgeschüttet, führt es oft zu einer Verpuffung mit einer bis zu drei Meter hohen Stichflamme. Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung erläutert: „Zwar zahlt die Krankenversicherung die Arzt- oder Krankenhauskosten, doch Spätfolgen von Verbrennungen können auch lebenslange Narben sein. Vor allem Gesicht und Arme sind in vielen Fällen betroffen.“ Langwierige kosmetische Operationen können nötig sein. Da es sich beim Grillen in den meisten Fällen um ein Privatvergnügen handelt, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Einen Großteil der Kosten bei möglichen Spätfolgen deckt allerdings eine private Unfallversicherung.

So kann man die Grillparty unbeschwert genießen

Die Gothaer Versicherung gibt einige Tipps zum sorgenfreien Grillgenuss. So gilt beim Grillen: nur unter freiem Himmel und immer mit einem Eimer Wasser in Reichweite. Steht der heiße Grill auf der Terrasse oder dem Balkon, kann durch die Hitzeentwicklung oder durch Flammen leicht die Markise oder ein Sonnenschirm in Brand geraten. In diesem Fall kommen verschiedene Versicherungen für Schäden auf: Brandschäden an der Markise deckt beim Eigentümer die Wohngebäudeversicherung ab, beim Mieter die private Haftpflicht. Verkohlte Sonnenschirme oder Gartenmöbel sind Hausrat, auch wenn das Mobiliar draußen auf dem Balkon oder auf der unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrasse aufbewahrt wird, und damit ein Fall für die Hausratversicherung.

Wenn Gäste zur Grillzange greifen

Stellen sich Gäste an den Grill und stecken dabei versehentlich Gegenstände in Brand oder verletzen gar jemanden, kommt deren private Haftpflicht für Schäden auf. Doch nicht nur der Schadenverursacher, sondern auch die anderen Gäste sind in der Pflicht: Wer gefährliches Verhalten nicht verhindert, kann laut Bund der Versicherten auch verantwortlich gemacht werden.

Heiße Asche nicht in die Tonne kippen

Nach dem Grillen darf die heiße Asche auf keinen Fall in die Mülltonne geschüttet werden. Glutnester könnten sich bis zu drei Tage lang halten und einen Brand auslösen. Niemals darf man den Grill zum Auskühlen in die Wohnung stellen. Bei geschlossenen Fenstern besteht erhöhte Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid. (tk)