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Steuern & Recht
13. Dezember 2017
Wertung von Sturz beim Bowling-Turnier als Arbeitsunfall?

Wertung von Sturz beim Bowling-Turnier als Arbeitsunfall?

Das Sozialgericht Aachen hat in einem Urteil darüber entschieden, ob ein Sturz während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers einen Arbeitsunfall darstellen kann.

Stürzt ein Versicherter während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers, kann dieser Vorfall als Arbeitsunfall gewertet werden. Die 6. Kammer des Sozialgerichts (SG) Aachen hat dies in einem Urteil entschieden, welches jüngst veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein Versicherter, der an einer mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung eines Partnerunternehmens seines Arbeitgebers teilgenommen hatte. Im Verlauf eines in dessen Rahmen stattfindenden Bowling-Turniers stürzte der Kläger auf der Bowlingbahn und renkte sich dabei die Schulter aus. Die Berufsgenossenschaft ordnete den Vorfall dem privaten Bereich zu.

Das SG Aachen war gegenteiliger Ansicht und sah die Tätigkeit als Nebenpflicht in seinem Arbeitsverhältnis an. Im betreffenden Streitfall war ausschlaggebend, dass dem Kläger eine Teilnahme an der Fortbildung von seinem Arbeitgeber vorgeschrieben worden war und das Bowling-Turnier einen zentralen Programmpunkt der Veranstaltung bildete. Als Veranstaltungszweck stand der Austausch mit den Mitarbeitern des Partnerunternehmens im Fokus, von der beide Betriebe zu profitieren hofften. Insofern habe der Kläger mit seiner Teilnahme eine Nebenpflicht aus seinem Arbeitsverhältnis erfüllt. Das Ermöglichen von persönlicher Belange des Klägers, wie einer sportlichen Betätigung, lasse den betrieblichen Zweck als vordergründigen Aspekt nicht entfallen. Eine Berufung gegen dieses Urteil beim Landessozialgericht Essen ist möglich. (kk)

SG Aachen, Urteil vom 06.10.2017, Az.: S 6 U 135/16