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12. Januar 2015
Wetterrisikoversicherung: Damit das Wetter nicht die Gewinne verhagelt

Wetterrisikoversicherung: Damit das Wetter nicht die Gewinne verhagelt

Vom Baugewerbe bis zur Gastronomie: Etliche Branchen sind stark witterungsabhängig. Der langanhaltende und frostreiche Winter 2012/2013 machte vor allem der Bauindustrie stark zu schaffen: Nach Angaben von destatis sank der Gesamtumsatz im Bauhauptgewerbe im Januar 2013 gegenüber dem Vorjahr um 10,8%. Die VHV sichert solche wetterbedingte Umsatzeinbußen ab.

Kommt die Arbeit eines Betriebs wetterbedingt zum Erliegen, entstehen viele Kosten. Dies können Vertragsstrafen oder Lohnfortzahlungen sein, aber auch Kosten durch Stillstandzeiten und für beschleunigende Maßnahmen, um die Arbeit wieder aufzuholen. Unternehmer müssten hierfür Reserven bilden, die aber wiederum die Liquidität einschränken. Günstiger ist es, diese Kostenrisiken mit einer Wetterrisikoversicherung abzusichern.

Parmetrische Wetterversicherung der VHV

Seit zwei Jahren bietet die VHV eine sogenannte parametrische Wetterrisikoversicherung an. Hierbei werden Parameter festgelegt, die zur Auszahlung führen, wenn sie später eintreten. Dabei können alle Messdaten abgesichert werden, die vom unabhängig arbeitenden Deutschen Wetterdienst (DWD) regelmäßig erhoben werden (Temperatur, Windstärke, Niederschlag usw.) Der Versicherungsfall tritt ein, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes diese Parameter über- oder unterschritten werden. Gemessen werden die Werte vom DWD an einer oder mehreren der 1.000 Wetterstationen im gesamten Bundesgebiet. So ist jederzeit transparent und nachvollziehbar, welches Wetter vor Ort herrschte. Ist der Versicherungsfall eingetreten, kommt es automatisch zur Auszahlung, d.h., es muss kein Schadenfall nachgewiesen werden.

Individuelle Ausgestaltung der Verträge

Absicherbar sind projektbezogene Wetterrisiken wie auch der Umsatzausfall eines langen Winters oder verregneten Sommers. Jeder Vertrag kann individuell auf die Branche und das jeweilige Unternehmen ausgerichtet werden. Dazu muss der Unternehmer vorher seine finanziellen Verluste bei den entsprechenden Wetterszenarien abschätzen und so die Versicherungssumme der Absicherung festlegen. Dabei begleiten ihn auf Wunsch die Experten der VHV. Hierbei kann auch berücksichtigt werden, ob der Betrieb beispielsweise einige Frost- oder Regentage selbst verkraften kann. Entsprechend wird dies als Selbstbehalt berücksichtigt und mindert die Prämienzahlung. Des Weiteren bestimmen auch die Höhe der Auszahlung pro Tag und die Auszahlungsobergrenze die Prämienhöhe.

Ein Beispiel

Ein Winterdienst hat mit seinen Kunden Pauschalverträge geschlossen. Bei einem langen Winter mit vielen Einsätzen geht die Kalkulation des Geschäftsführers nicht auf, da er zusätzliche Lohnkosten und Kosten für den Betrieb seiner Fahrzeugflotte zu tragen hat. Diese wetterbedingten Mehrkosten hat er mithilfe der Wetterrisikoversicherung der VHV abgesichert. Das heißt, bei zu vielen Schneetagen (Schneefall > 2cm), die im Absicherungszeitraum anfallen, leistet die Versicherung. Den Selbstbehalt hat er auf zehn Schneetage festgelegt. Für jeden Schneetag über dem Selbstbehalt erhält der Geschäftsführer eine Auszahlung von 15.000 Euro bis zur vereinbarten Höchstauszahlung von 105.000. Euro.

Auch andere Branchen versicherbar

Es können auch zahlreiche andere Branchen versichert werden: zum Beispiel Energieversorger gegen milde Winter, Windparkanlagen gegen Windflaute, die Tourismusbranche und Gastronomiebetriebe gegen andauernde Regenfälle oder auch Erzeuger und weiterverarbeitende Betriebe von saisonalen Produkten aus der Landwirtschaft. (sg)