AssCompact suche
Home
Assekuranz
25. Juli 2014
Wie versichert man einen Gästeführer?

Wie versichert man einen Gästeführer?

Vor allem im Sommer gehören sie zum Stadtbild wie Kirchturm und Leuchtreklame und kennen jedes Datum und jede Anekdote der Stadtgeschichte – die Gästeführer. Während ihrer Touren durch Deutschlands historische Altstädte sind sie verantwortlich für die Teilnehmer der von ihnen geführten Gruppen und sind damit einem erhöhten Schadensrisiko ausgesetzt. AssCompact hat die MDT Makler der Touristik GmbH nach dem Versicherungsschutz für Gästeführer gefragt.

Wie viele „Stadtführer“ gibt es in Deutschland?

Im BVGD (Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V.) sind ca. 6.000 Gästeführer in 200 deutschen Städten und Regionen registriert. Es gibt aber sicher noch viele andere, die nicht gemeldet sind.

Warum haben Sie sich auf diese Gruppe unter anderen spezialisiert?

MDT hat sich als Marktführer im Bereich der Tourismusbranche etabliert. Insofern gehören Stadtführer und Reiseleiter sowie auch Reiseveranstalter und Reisevermittler zu dem Kundenkreis, dem wir unser Know-how im Rahmen des Riskmanagements zur Verfügung stellen.

Welche gewerblichen und welche privaten Risiken gilt es zu versichern?

Der Stadtführer bzw. Reiseleiter kann mit Schadensersatzansprüchen zum Beispiel wegen eines Personen- oder Sachschadens konfrontiert werden, den ein Teilnehmer der von ihm geführten Gruppe während der Führung erleidet. Nicht nur für die Prüfung der Begründetheit dieses Anspruchs dem Grunde und der Höhe nach, sondern auch für die Regulierung eines begründeten Schadensersatzanspruchs sollte ein Risikoträger zur Verfügung stehen, da anderenfalls die Existenz bei fehlendem Versicherungsschutz gefährdet sein kann.

Bei den von MDT betreuten Kunden wird dies in Vollmacht für den Risikoträger in der Regel von MDT-Juristen durchgeführt. MDT bietet hier Produkte an, mit denen zum einen das gewerbliche Risiko des Stadtführers bzw. Reiseleiters im Haftpflichtbereich abgesichert und zum anderen ergänzend auch das private Haftpflichtrisiko mitversichert werden kann. (sg)