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16. September 2016
WIKR-Kritik: Viel zu vorschnell und überzogen?

WIKR-Kritik: Viel zu vorschnell und überzogen?

Die EU-Wohnimmobilienkreditrechtlinie (WIKR) und vor allem deren nationale Umsetzung sorgt seit Monaten für Unmut in der Finanz- und Immobilienwirtschaft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kann das nicht nachvollziehen. Vielmehr werde grundlos Verunsicherung erzeugt und Politik auf dem Rücken eigener Kunden gemacht.

Verbände warnen seit Monaten mit deutlichen Worten vor den Folgen der nationalen WIKR-Umsetzung. Das hat offenbar Wirkung hinterlassen. Die Große Koalition will nach langem Zögern offenbar doch einlenken. Nach einem ersten Spitzengespräch hat nun auch der vzbv seine Lageeinschätzung in einem Positionspapier veröffentlicht. Die Skepsis gegenüber der umstrittenen Richtlinie ist nach Ansicht der Verbraucherschützer vollkommen übertrieben.

Kein markanter Kreditknick

Entgegen der Botschaft einiger Banken gibt es laut dem vzbv seit der Einführung im März 2016 keinen allgemeinen Knick in der Kreditvergabe. Bei den Verbraucherzentralen hätten sich bisher nur sehr wenige Betroffene gemeldet. „Betrachtet man die Gesamtmarktlage, gibt es bisher keinen markanten Kreditknick. Das Problem ist für Verbraucher viel weniger akut, als einige Institute dies darstellen. Hier wird grundlos Verunsicherung erzeugt und Politik auf dem Rücken eigener Kunden gemacht“, sagt Frank-Christian Pauli, Referent im Team Finanzen des vzbv. Die Institute müssten zunächst genaue Zahlen und Auslegungsfragen liefern, um über Auslegungsmaßstäbe reden zu können.

Schutz vor finanzieller Überforderung

Dass Kreditgeber nach der Neuregelung nachweisen müssen, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, noch zu Lebzeiten vollständig den Kredit zu tilgen, sieht der vzbv gelassen. „Die Richtlinienregelung selbst ist nicht das Problem. Sie schützt Verbraucher. Ein redlicher Kreditgeber wird sie schon immer erfüllt haben. Das neue Recht verlangt nämlich, dass die Bank nicht nur auf die Sicherheit achten muss, sondern auch darauf, dass der Vertrag die Kreditnehmer nicht absehbar überfordert“, meint Pauli.

Kreditwirtschaft in der Pflicht

Der vzbv sieht die Kreditwirtschaft dazu in der Pflicht, die konkreten Auslegungsprobleme vorzubringen. Zudem setzt sich der Verband in diesem Kontext dafür ein, dass auch Anschlussfinanzierungen nicht scheitern dürfen, wenn es keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer aus dem vorausgegangenen Darlehen gibt.

Kein akutes Problem

Nach Ansicht des vzbv besteht insgesamt kein akutes Problem für Verbraucher. Die Neuregelung sei nicht wie behauptet schädlich oder ungeeignet, Kredite verantwortlich anzubieten. Es gebe daher auch keinen Bedarf einer Gesetzesänderung. Der Gesetzgeber sei lediglich gefragt, die verbindliche Gestaltung von Auslegungsregeln zu unterstützen. (mh)

Das ausführliche Positionspapier des vzbv zur WIKR gibt es hier.