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31. August 2016
WIKR: Verband fordert neue Definition von „Darlehensvermittler“

WIKR: Verband fordert neue Definition von „Darlehensvermittler“

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat ein neunseitiges Positionspapier mit Lösungsvorschlägen zur Änderung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) vorgestellt. Er fordert darin die Politik dringend zu einer Reform der nationalen Gesetze auf. Unter anderem müsse dringend die Begrifflichkeit des Darlehensvermittlers neu definiert werden.

Der IVD will durch ein neues Positionspapier Änderungen bei der umstrittenen WIKR-Umsetzung in Deutschland bewirken. „Wir wollen uns konstruktiv an der Diskussion um die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beteiligen. Der Gesetzgeber hat sie fehlerhaft umgesetzt“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Es müsse jetzt schnellstmöglich gehandelt werden. Die Lage auf dem ohnehin schon stark angespannten deutschen Wohnungsmarkt habe sich schließlich durch die EU-Richtlinie weiter verschärft.

Begrifflichkeit des Darlehensvermittlers klären

Der IVD fordert in dem Positionspapier, dass der Personenkreis, der eine Sachkunde nachweisen muss, enger definiert wird. Die Regelung der EU-Richtlinie über Darlehensvermittler wurde dem IVD zufolge fehlerhaft übernommen. Zwar ist die weite Definition des Begriffs „Darlehensvermittler“ von der EU-Richtlinie vorgegeben. Der deutsche Gesetzgeber sei daher verpflichtet gewesen, auch diejenigen zu erfassen, die bei der Darlehensaufnahme lediglich behilflich waren.

Unentgeltliche Unterstützer ausnehmen

Nach der EU-Richtlinie sei der Darlehensvermittler allerdings immer nur derjenige, der entgeltlich tätig ist. Der deutsche Gesetzgeber hat das hingegen nur für den eigentlichen Vermittler übernommen. Hierdurch müssen die Anforderungen in Bezug auf die Sachkunde auch alle erfüllen, die unentgeltlich bei der Darlehensaufnahme behilflich waren. Das geht dem IVD zufolge ab zu weit.

Rentner und junge Familien in der Bredouille

In Bezug auf die Darlehensnehmer mahnt der Immobilienverband hingegen an, dass die WIKR-Umsetzung zu einer Kreditklemme zu Ungunsten älterer Bürger, aber auch junger Familien führe. Der IVD fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung dazu auf, die Formulierung der EU-Richtlinie wörtlich zu übernehmen statt wie bisher auf einen nationalen Alleingang zu setzen.

Verfassungswidrige Altersdiskriminierung

Nach dem aktuellen deutschen Gesetz darf ein Kredit nur dann vergeben werden, wenn der Darlehensnehmer selbst den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird. Banken würden daher keine Kredite mit Laufzeit des länger der statistischen Lebenserwartung des Darlehensnehmers vergeben. Aus Sicht des IVD kommt dies einer verfassungswidrigen Altersdiskriminierung gleich, da Menschen mit über 60 Jahren so keinen Kredit mehr bekommen.

Unnötige Einschränkung

Eine solche Einschränkung sei unnötig, da die WIKR selbst nur vorsieht, dass das Darlehen an sich vertragsgemäß erfüllt wird. Dank dieser passiven Formulierung sei es unerheblich, ob der Darlehensnehmer selbst, sein Erbe, ein Bürge oder eine Lebensversicherung das Darlehen vertragsgemäß erfüllen wird. (mh)