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29. Februar 2016
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): „Viele offene Fragen für Makler“

Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): „Viele offene Fragen für Makler“

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat Bundestag und mittlerweile auch Bundesrat passiert. Qualitypool erwartet dadurch eine Konsolidierung der Branche und sieht viele offene Fragen für Baufinanzierungsmakler. Zudem müssten sie mit einem doppelten Antragsstau rechnen.

Qualitypool geht aufgrund des steigenden Verwaltungsaufwands durch die WIKR von einer Konsolidierung bei Baufinanzierungsmaklern aus. Gerade in der Übergangszeit dürften die neuen Richtlinien eine Herausforderung werden. Vermittler, die nicht unter die „Alte-Hasen-Regelung“ fallen, sollten „rasch nach dem Inkrafttreten der WIKR ihre Sachkundeprüfung beantragen, weil mit einem Antragsstau zu rechnen ist“, rät Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. Prüfungen würden vermutlich erst ab Juni 2016 abgenommen. „Das macht die Übergangsfrist sportlich und reduziert sie signifikant. Nach bestandener Sachkundeprüfung erwartet den Makler Antragsstau Nummer 2 bei der Beantragung des §34i GewO.“

Klarheit nicht vor April 2014

Die WIKR lässt laut Qualitypool viele Fragen noch immer offen. In welcher Form der Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit erfolgen soll, sei etwa auch über den Stichtag 21.03.2016 hinaus noch unklar. Für Klarheit werde erst die Immobiliardarlehensvermittlerverordnung (ImmVermV) sorgen. Diese wird aber voraussichtlich frühestens im April 2016 im Bundesrat zur Diskussion stehen. Erst dann soll auch die Mindestversicherungssumme der, für Vermittler künftig obligatorischen, Vermögensschadenshaftpflicht konkret feststehen.

Probleme bei Banken

Auch bei Banken habe WIKR folgen. Einzelne Institute würden aufgrund der verschärften, langfristigen Kreditwürdigkeitsprüfung prüfen, inwiefern sie ihre Finanzierungskriterien verschärfen werden. Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwandes der WIKR stellen manche Banken laut Qualitypool zudem vorerst keine KfW-Darlehen mehr zur Verfügung. In der zweiten und dritten Märzwoche drohe zudem ein Einreich- bzw. Bearbeitungsstopp. (mh)

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