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28. November 2016
Zahl der Mindestsicherungsempfänger steigt

Zahl der Mindestsicherungsempfänger steigt

Laut Destatis haben zum Jahresende 2015 8,0 Millionen Menschen in Deutschland die soziale Mindestsicherung erhalten. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr die Empfängerzahl um 0,6% gestiegen. Während in Bayern am wenigsten Mindestsicherung in Anspruch genommen wird, leben anteilsmäßig die meisten Empfänger in Berlin.

Die Zahl der Personen, die Mindestsicherungsleistungen erhalten, ist gestiegen. Zum Jahresende 2015 erhielten in Deutschland knapp 8,0 Millionen Menschen und damit 9,7% der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen wie in den beiden Vorjahren sowohl die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger als auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2014 hatten knapp 7,4 Millionen Menschen bzw. 9,1% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Die Zunahme im Jahr 2015 geht überwiegend auf den starken Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 363.000 auf rund 975.000 Leistungsberechtigte zurück.

Löwenanteil der Empfänger erhält „Hartz IV“

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Der Löwenanteil (73,1%) der Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Mindestsicherungen erhalten das sogenannte „Hartz IV“: Gut 5,8 Millionen Menschen erhielten demnach Ende 2015 die Gesamtregelleistungen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0 Millionen Menschen (13,0%). 1,0 Millionen Menschen (12,2%) kamen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zugute. Rund 137.000 Menschen (1,7%) bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zählen in der amtlichen Sozialberichterstattung rückwirkend ab dem Jahr 2006 nicht mehr zu den sozialen Mindestsicherungsleistungen. Zum Jahresende 2014 hatten insgesamt 29.258 Personen laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

Regionale Unterschiede

Wie in den Vorjahren waren auch Ende 2015 die Menschen in Berlin (19,4%) und Bremen (18,5%) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (5,2%) und Baden-Württemberg (6,0%).

Methodische Hinweise

Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Bei den hier verwendeten Daten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach der Revision 2016. In der amtlichen Sozialberichterstattung werden deshalb rückwirkend ab dem Jahr 2006 die Regelleistungsberechtigten zu den Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen gezählt. Diese setzen sich aus den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammen. Weiterführende methodische Hinweise und Informationen zu den Datenquellen der sozialen Mindestsicherung stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. (sg)