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28. Mai 2018
Zahlen die Versicherer für Schäden bei Bombenentschärfung?

Zahlen die Versicherer für Schäden bei Bombenentschärfung?

Immer wieder werden Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden und müssen entschärft werden, wie jüngst in Dresden. Bei einer Explosion würden die Versicherer für viele Schäden aufkommen, so der GDV. Zumindest war dies in der Vergangenheit stets der Fall.

Gerade bei Bauarbeiten werden immer wieder Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt, wie kürzlich in Dresden. Doch wie sind mögliche Schäden im Falle einer Explosion bei einer Bombenentschärfung versichert? Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) würden viele Schäden von den Versicherern übernommen. Nach den GDV-Musterbedingungen für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen, vom Versicherungsschutz zwar ausgeschlossen – und die Detonation einer Weltkriegsbombe stellt nach Meinung von Experten die Folge eines Kriegsereignisses dar. Die Versicherer müssen sich allerdings nicht an die Musterbedingungen halten und haben in der Vergangenheit solche Schäden immer übernommen, wie der GDV unterstreicht. So musste 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing eine Bombe kontrolliert gesprengt werden. , sei ihm kein Fall bekannt, bei dem Gesellschaften einen solchen Schaden nicht reguliert hätten.

Wer übernimmt Schäden am Haus?

2012 musste im Münchner Stadtteil Schwabing eine Bombe kontrolliert gesprengt werden. Dabei gingen Fensterscheiben zu Bruch und einige Dachstühle standen in Flammen. Werden Teile des Gebäudes beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. Führt die Detonation zu Schäden am Inventar der Wohnung, würde die Hausratversicherung die Kosten übernehmen.

Welche Versicherung zahlt für Schäden am Auto?

Sicherheitshalber sollte der Pkw außerhalb der Evakuierungszone geparkt werden. Käme es zu einer Explosion, sind mögliche Schäden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Autobesitzer mit Teil- oder Vollkaskoversicherung würden also nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Betriebsunterbrechung durch behördliche Anweisung

Bei der Evakuierung wegen einer Bombenentschärfung handelt es sich um eine behördliche Anweisung. Gegen Schäden durch solche behördlichen Anweisungen dürften die meisten Gewerbetreibenden nicht abgesichert sein, denn die Ausfälle durch behördliche Anweisungen sind üblicherweise nicht über die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt.

Zahlt die Unfallversicherung bei Verletzungen?

Sollten Personen bei einer Detonation in oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt werden, würde eine private Unfallversicherung zahlen – vorausgesetzt, der Verletzte verfügt über eine solche Police. (tk)