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20. September 2018
Zinszusatzreserve: Entlastung für Versicherer in Sicht

Zinszusatzreserve: Entlastung für Versicherer in Sicht

Eine neue Berechnungsmethode bei der Zinszusatzreserve soll die Lebensversicherer schnellstmöglich entlasten. Noch in diesem Jahr könnte die Entlastung rund 14 Mrd. Euro betragen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Bundesfinanzministerium dieser Tage auf den Weg gebracht.

Seit 2011 müssen Lebensversicherer eine Zinszusatzreserve (ZZR) bilden, um in der Niedrigzinsphase die höheren Garantien aus Verträgen früherer Jahre erfüllen zu können. Die Last der ZZR wurde zuletzt aber immer höher, da der sogenannte Referenzzins seit 2011 stetig gesunken ist. Nach GDV-Angaben belief sich der Referenzzins anfangs noch auf 3,92%, im Jahr 2017 waren es nur noch 2,21%. Somit mussten die Versicherer immer mehr zusätzliche Deckungsrückstellungen bilden. Um die Mittel für die Zinszusatzreserve aufzubringen, müssen Lebensversicherer Bewertungsreserven auflösen, was auf der Kapitalanlage Probleme bereitet und zudem zusätzliche Transaktionskosten verursacht. Deshalb wurden die Rufe nach einer neuen Berechnungsmethode laut. Die Rufe haben in den vergangenen Monaten Gehör in Berlin gefunden und schlagen sich nun auch in einem Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) nieder.

Branchenweit 14 Mrd. Euro Entlastung

Demnach soll es noch in diesem Jahr zu Entlastungen für die Lebensversicherer kommen. Nach ersten Einschätzungen der Rating-Agentur Assekurata führt die neue ZZR-Formel dazu, dass der Referenzzins für 2018, ausgehend vom Vorjahreswert (2,21%), bei einem Niveau von 2,10% abgefedert wird. Befürchtet wurden dagegen in den vergangenen Monaten bereits Werte unter der 2%-Marke. Nach Assekurata-Schätzungen könnte es einen ZZR-Zuführungsbedarf von branchenweit 7 bis 8 Mrd. Euro geben. Das sind in etwa 14 Mrd. Euro weniger als nach der bisherigen Berechnungsmethodik zuzuführen gewesen wären.

Korridormethode und X-Faktor

Möglich macht die Entlastung die sogenannte Korridormethode, die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) in Abstimmung mit der BaFin entwickelt wurde. Die Methode fokussiert weiterhin den Referenzzinssatz, der sich auch wie bisher am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren bemisst, allerdings über den Jahreswechsel nicht mehr als von einem definierten Korridor abweichen darf. Verändert sich der Referenzzins im Jahresvergleich so stark, dass er diesen Korridor verlässt, wird der neu anzunehmende Referenzzins auf letzteren begrenzt, erklärt Assekurata den nun vorliegenden Entwurf.

„Die Breite des Korridors ergibt sich dabei als prozentualer Anteil der Differenz zwischen dem ursprünglich berechneten Referenzzins und dem aktuellen Basiszins“, erläutert Thomas Keßling, Analyst und Fachkoordinator Lebensversicherung der Assekurata. „Sie ist somit für die Höhe der ZZR-Zuführungen von besonderer Relevanz.“ Diese in Branchenkreisen auch als X-Faktor bezeichnete Größe habe das BMF nun auf 9,0% justiert. (bh)

Der Entwurf kann hier eingesehen werden. Bis zum 28.09.2018 nimmt das Ministerium entsprechende Stellungnahmen entgegen.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Andreas Handlick am 20. September 2018 - 20:24

Verstehe ich natürlich gut, dass der "einfache Bürger" und in weiter Folge die Politik nach solchen Lösungen und Regulationen schreien aber wenn man etwas näher dran ist und weiß was das auslöst, sieht man ja auch die darauf folgendne Probleme der schrumpfenden Wettbewersbsfähigkeit. Insofern mehr als richtig, dass da ein wenig nachgebessert wird. Die kürzlich veröffentlichten Werte über die Sicherheit einiger Lebensversicherer, muss man ja auch in diesem Kontext betrachten.