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18. Juli 2018
Zinszusatzreserve: Was die Lebensversicherer entlasten könnte

Zinszusatzreserve: Was die Lebensversicherer entlasten könnte

Anlässlich der Vorstellung des LVRG-Evaluierungsberichts durch das Bundesministerium der Finanzen hat die Rating-Agentur Assekurata sich mit der Wirkung der Zinszusatzreserve (ZZR) befasst. In diesem Zusammenhang wurde auch eine von der Deutschen Aktuarvereinigung erarbeitete neue Formel geprüft, die große Sprünge bei der ZZR-Bildung verhindern soll.

Kürzlich hat das Bundesfinanzministerium seinen LVRG-Evaluierungsbericht vorgelegt. Demnach konnten die Lebensversicherer die zugesagten Leistungen planmäßig erbringen und die regulatorischen Anforderungen erfüllen, obwohl das Zinsniveau weiter gesunken ist. Dennoch sieht das Ministerium Handlungsbedarf und hat in seinen Bericht ergänzend auch das Thema Zinszusatzreserve aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund zeigt die Assekuranz Rating-Agentur Assekurata in einem aktuellen Marktausblick zur Lebensversicherung auf, wie die ZZR wirkt. Demnach macht ein Blick auf den durchschnittlichen Garantieanspruch innerhalb der Lebensversicherungsbestände deutlich: Ohne Berücksichtigung der ZZR lag der durchschnittliche Garantieanspruch Ende 2017 bei 2,77%. Unter Hinzunahme der bereits gestellten Reserven reduziert er sich auf 2,03%. Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass die Lebensversicherer künftig auch bei schwierigen Zinsverhältnissen sämtliche Leistungsansprüche ihrer Kunden bedienen können.

Korridormethode soll ZZR- Finanzierung aus den laufenden Erträgen ermöglichen

Assekurata weist allerdings darauf hin, dass sich die jährlichen Zuführungen an einem Zins orientieren, der rückblickend viel schneller gesunken sei als die Experten ursprünglich in ihren Szenario-Berechnungen erwartet hätten, und erläutert, dass die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) in Abstimmung mit der BaFin eine neue Formel für die ZZR erarbeitet habe: die sogenannte Korridormethode. Diese soll große Sprünge bei der ZZR-Bildung verhindern. Außerdem soll sie ihre Finanzierung weitestmöglich aus den laufenden Erträgen ermöglichen – und nicht, wie aktuell von den Unternehmen praktiziert, durch die Auflösung von Bewertungsreserven der Kapitalanlagen.

Referenzzins fällt geringer ab, ZZR-Aufbau verläuft flacher

Laut Assekurata würde der Referenzzins 2018 unter Beibehaltung der bestehenden Methodik von 2,21% (2017) auf ca. 1,90% sinken. Nach der von DAV und BaFin erarbeiteten Korridormethode würde er demgegenüber deutlich geringer auf lediglich 2,10% abfallen. Für die gesamte Lebensversicherungsbranche würde die Korridormethode allein für 2018 eine Entlastung von ungefähr 10 Mrd. Euro bedeuten, so Thomas Keßling, Assekurata-Fachkoordinator Lebensversicherung.

Nach weiteren Assekurata-Berechnungen verläuft außerdem unter Anwendung der Korridormethode der weitere ZZR-Aufbau in den Jahren nach 2018 deutlicher flacher, weil dann der Referenzzins auch langsamer absinkt. Somit würde sich der bisher angenommene Höchststand an ZZR von rund 150 Mrd. Euro im Jahr 2023 zeitlich viel weiter nach hinten verschieben, so Thomas Keßling.

Stabilisierende Wirkung der Korridormethode

Auch für einige andere Szenarien hat Assekurata verschiedene Zinsverläufe in Abhängigkeit des Berechnungsverfahrens simuliert und auf dieser Basis die zu bildendende ZZR abgeschätzt. Das Ergebnis: Die Korridormethode zeigt überall stabilisierende Wirkung, indem Belastungsspitzen reduziert und gleichförmiger auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. „Damit würde die ZZR in der Langfristbetrachtung weiterhin ihre stabilisierende Wirkung entfalten, gleichzeitig die einzelnen Lebensversicherer jedoch in einzelnen Jahren weniger stark belasten, was letztlich auch der Generationengerechtigkeit zwischen den Versicherten zugutekäme“, fasst Lars Heermann, Assekurata-Bereichsleiter Analyse und Bewertung, zusammen. (ad)

Der Assekurata-Marktbericht kann auf der Internetseite www.assekurata.de erworben werden.

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