Die Zurich Versicherung modifiziert den Grundfähigkeits-Schutzbrief und bietet Kindern mit der neu eingeführten BU-Wechseloption einen späteren lückenlosen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen damit bereits ab deren 5. Lebensjahr eine Absicherung gegen den Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie Gehen, Sprechen oder den Gebrauch einer Hand und die damit verbundenen finanziellen Folgen ermöglichen. Das Zurich Produkt bietet durch die Zahlung einer monatlichen Rente die sofortige finanzielle Sicherheit für den Fall des Verlustes oder Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten.
Zu Beginn der ersten Ausbildung, des ersten Studiums oder bei Aufnahme der ersten Berufstätigkeit lässt sich der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitspolice in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Eine Umwandlung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Andernfalls wird die Grundfähigkeitsversicherung fortgeführt.
Wird der Grundfähigkeits-Schutzbrief in die BerufsunfähigkeitsVorsorge umgewandelt, besteht neben den Leistungen bei Berufsunfähigkeit auch finanzielle Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit sowie Unterstützung bei Wiedereingliederung und Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers.
Leistungen überarbeitet
Neben der Einführung der BU-Wechseloption wurden zudem die Leistungen im Grundfähigkeits-Schutzbrief überarbeitet. Neu ist, dass bereits bei Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs einer Hand die monatliche Rente gezahlt wird. (ad)
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