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8. August 2016
Zwangsrente für Selbstständige: Studie zeigt positive Effekte auf

Zwangsrente für Selbstständige: Studie zeigt positive Effekte auf

Angesichts des demografischen Wandels ist die Ausweitung des Versichertenkreises ein Vorschlag für eine Rentenreform. Die Unionsparteien haben jetzt erneut eine Pflichtrente für Selbstständige gefordert. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat gezeigt, welche positiven Effekte die Einbeziehung Selbstständiger hätte.

Laut der Studie ist ein großer Teil der Selbständigen bisher nicht verpflichtend rentenversichert und sorgt auch nicht privat für das Alter vor. Würde man diese rund 2,5 Millionen in das gesetzliche Rentensystem einbeziehen, hätte dies laut der Studie einen entlastenden Effekt. Dabei kommt es laut DIW-Ökonom Peter Haan auch auf die zeitliche Umsetzung der Reform an: „Würde man morgen alle Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, könnten die Beitragssätze sofort um über einen Prozentpunkt sinken“.

Zwei Varianten zur Einbeziehung Selbstständiger ins Rentensystem

Die Studie geht davon aus, dass ohne eine Reform der Beitragssatz bis zum Jahr 2040 auf gut 23% steigen und das Sicherungsniveau vor Steuern von rund 48% im Jahr 2016 auf rund 42% im Jahr 2040 sinken wird. Im Falle einer Einbeziehung aller Selbstständigen käme der entlastende Effekt dadurch zu Stande, dass zunächst mehr Beiträge gezahlt, aber noch keine Renten ausgezahlt würden. Mit der Zeit würde der entlastende Effekt kleiner, da ein immer größerer Teil der einbezogenen Selbständigen selbst Rentenleistungen beansprucht. Bezieht man alternativ nur neue Selbständige oder nur jene Selbständigen ein, die ein bestimmtes Alter nicht überschreiten, dann wäre die Entlastung zwar zunächst weniger stark, würde aber über einen wesentlich längeren Zeitraum anhalten und erst nach 2040 ihr Maximum erreichen. Nach Ansicht der DIW-Ökonomen wäre eine Variante zwischen den beiden untersuchten Extremfällen sinnvoll, auch um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für den Renteneintritt der Babyboomer zu stärken. Sie halten eine Einbeziehung der Selbstständigen, unabhängig von den Effekten auf die Finanzstabilität der GRV, auch für deren eigenen Schutz für wünschenswert. Anpassungsreaktionen der Betroffenen wurden in der Studie allerdings nicht berücksichtigt und müssten laut DIW bei Überlegungen zu einer Reform einbezogen werden.

BVK warnt vor existenzgefährdenden Effekten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält eine Zwangsrente für Selbstständige nicht für sinnvoll. Auch er hat in einer Pressemitteilung zu den Vorschlägen der Unionsparteien aktuell Stellung bezogen. Er spricht sich dafür aus, dass Selbstständige die Form ihrer Altersvorsorge selbst wählen. Zudem müsse geprüft werden, ob ihre Mitgliedschaft in bestehenden berufsständischen Versorgungswerken den Anforderungen an ausreichende Altersrenten genügen kann. BVK-Präsident Michael H. Heinz warnt auch vor existenzgefährdenden Effekten einer Zwangsrente auf Grund der nicht konstanten Einkommenssituation Selbstständiger. Der Vermittlerverband hält deshalb eine selbstbestimmte Altersvorsorge von Selbstständigen über private Lebens-, Renten- und Rürup-Rentenversicherungen für den richtigen Weg. (tos)