Der Ethnay-Dynamisch wir zukünftig mit einer Mindestaktienquote von 25% versehen. Dadurch sollen Anleger ohne eine Veränderung des Risikoprofils in den Genuss der steuerlichen Teilfreistellung des neuen Investmentsteuergesetzes kommen. Eine solche sieht das Anfang 2018 in Kraft tretende Regelwerk vor, wenn ein Investmentfonds mit fortlaufend mit einer Kapitalbeteiligungsquote von 25% anlegen. Der Verkaufsprospekt des wird entsprechend angepasst.
Zwischenausschüttung Mitte Dezember
Ethenea hat zudem eine Zwischenausschüttung bekannt gegeben. Mitte Dezember 2017 werden die ausschüttenden Euro-Anteilsklassen des Ethna-Aktiv, des Ethna-Dynamisch und des Ethna-Defensiv außerplanmäßig ausschütten. Dadurch soll ein mögliches Risiko einer steuerlichen Benachteiligung vermieden werden.
Keine Änderungen bei Ethna-Defensiv und Ethna-Aktiv
Beim Ethna-Defensiv und sowie dem Flaggschifffonds Ethna-Aktiv werden die Anlagebedingungen hingegen nicht geändert. Bei diesen beiden Fonds würde eine solche Mindestaktienquote laut Ethenea das Risiko systematisch erhöhen. Eine solche tiefgreifende Änderung sei mit den Grundwerten der defensiveren Strategien der beiden Produkte nicht vereinbar. (mh)
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