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9. März 2021
Tierbestattungen legen an Bedeutung zu, kosten aber mehr

Tierbestattungen legen an Bedeutung zu, kosten aber mehr

Tierbesitzer sollten sich frühzeitig auch mit einem ernsten Thema auseinandersetzen: dem Abschied vom treuen Begleiter. Wer sein Haustier bestatten lassen will, auf den kommen möglicherweise hohen Kosten zu. Für diesen Fall lässt sich mit einer Bestattungsversicherung vorsorgen.

Haustiere sind für die meisten Tierbesitzern Familienmitglieder und hinterlassen eine schmerzhafte Lücke, wenn sie aus dem Leben scheiden. Durch den hohen Stellenwert der tierischen Begleiter im Alltag sorgen sich immer mehr Tierbesitzer auch um das Ableben des Lieblings. Rund 1,3 Millionen Hunde und Katzen versterben pro Jahr. Rund die Hälfte werden auf Privatgrundstücken beerdigt.

Für viele ist es wichtig, angemessen Abschied nehmen zu können, entsprechend wächst das Interesse an Tierbestattungen und dazugehörigen Produkten – laut Bundesverband der Tierbestatter (BVT) um jährlich 10 bis 15%.

Mit einer Tierbestattungsversicherung vorsorgen

„So schmerzlich es auch sein mag, über den Tod des vierbeinigen Lieblings nachzudenken, Tierbesitzer sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen,“ rät Hans Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung. Denn wer sein Haustier bestatten lassen möchte, auf den kommen möglicherweise hohe Kosten zu. Vorsorge treffen können Tierbesitzer mit einer Bestattungsversicherung. Die GHV bietet ihren Kunden im Rahmen ihrer Tierversicherungen die Möglichkeit, für den Todesfall des Tieres vorzusorgen. Bei den Tierkrankenversicherungen für Katzen gibt es entsprechende Zusatzleistungen. Für Hunde ist ein Sterbegeld schon in die Krankenversicherung integriert. Je nach Tarif bekommt der Tierhalter bis zu 250 Euro für die Bestattung seines Vierbeiners.

Der Garten als letzte Ruhestätte ist nicht immer eine Option

Zu beachten gilt es laut Experten der GHV, dass es genaue Auflagen gibt, wann ein Tier im eigenen Garten begraben werden darf. Dies hängt von der Größe des Tieres ab sowie davon, ob es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt oder nicht. Die GHV rät davon ab, das Tier im Wald an einer Lieblingsstelle zu begraben. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Daher entscheiden sich inzwischen viele Tierhalter für die Bestattung auf einem Tierfriedhof oder die Einäscherung. Hierfür kann ein Betrag von bis zu 200 Euro anfallen sowie Kosten für die Urne oder die Pflegekosten des Grabes.

„Nicht nur für die erwachsenen Tierhalter, sondern insbesondere für Kinder ist der Weg des Abschieds sehr wichtig, da sie mit dem Thema Tod meist noch nicht in Berührung gekommen sind. Solche Angebote bieten eine gute Möglichkeit, mit der Trauer besser umzugehen. Uns ist wichtig, dass unsere Kunden im Sterbefall nicht allein dastehen, sondern von Beginn an auch in diesem Punkt gut beraten werden“, erklärt Hans-Gerd Coenen.

Wachsendes Angebot rund um Tierbestattungen

Laut GHV wächst infolge der steigenden Nachfrage nach einer würdevollen Bestattung für das Haustier auch das Angebot in diesem Bereich. So können sich Tierbesitzer die Asche beispielsweise zu einem Schmuckstück verarbeiten lassen, um die Erinnerung immer bei sich zu tragen. Es gibt auch bereits biologisch abbaubare Tiersärge, die die Form eines Haustieres haben und sich selbst bemalen lassen. (tk)

Bild: © Africa Studio – stock.adobe.com