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14. März 2017
Nicht ohne Bootshaftpflicht den Anker lichten

Nicht ohne Bootshaftpflicht den Anker lichten

Damit ein Ausflug an Bord nicht zum teuren Vergnügen wird, rät der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zum Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung. Denn für Schäden, die durch das Boot bei Dritten verursacht werden, kommt die Privathaftpflichtversicherung meist nicht auf.

Zum Start in die neue Bootssaison warnt der Bund der Versicherten e. V. (BdV), nicht ohne entsprechenden Versicherungsschutz in See zu stechen. Eine Bootshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor existenziellen Schadenersatzansprüchen. Denn Schäden, die durch das Boot bei Dritten verursacht werden, sind meist nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Boote oder Yachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, brauchen diesen separaten Versicherungsschutz. Nicht erforderlich ist eine Bootshaftplicht für Paddel-, Ruder- oder Tretboot, denn hier kommt die Privathaftpflicht für verursachte Schäden auf. Für selbst verursachte Schäden am eigenen Boot ist eine Kaskoversicherung erforderlich.

Versicherte sollten auf Extras im Vertrag achten

Für die Bootshaftpflichtversicherung empfiehlt Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV: „Die Deckungssummen sollten mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden betragen.“ Es gelte für Versicherte zudem, auf wichtige Extras zu achten wie etwa die Forderungsausfalldeckung, bei der die eigene Bootshaftpflicht die Kosten für Schäden übernimmt, die einem ein Dritter zugefügt hat, der für den Schaden aber nicht oder nur teilweise aufkommen kann. Die zu zahlende Versicherungsprämie hängt von der gewählten Deckungssumme und der Motorstärke/Segelfläche ab.

Boss rät außerdem: „Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sollte unbedingt vereinbart sein“. Andernfalls würde der Versicherer Abzüge bei der Versicherungsleistung vornehmen, wenn der Bootseigner den Schaden grob fahrlässig verursacht habe, so Boss. (tk)