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6. Dezember 2017
Höheres Brandrisiko in der Weihnachtszeit

Höheres Brandrisiko in der Weihnachtszeit

Auch wenn bei der Weihnachtsdekoration immer mehr elektrische Lichterketten zum Einsatz kommen, sind in der Adventszeit immer noch deutlich mehr Brandschäden zu verzeichnen, wie die Gothaer Schadenstatistik zeigt. So ist das Brandrisiko durch fahrlässiges Verhalten im Dezember und Januar bis zu drei Mal so hoch.

Obwohl rund um Weihnachten vermehrt elektrische Lichterketten statt echter Kerzen verwendet werden, kommt es in der Adventszeit immer noch zu einem beachtlichen Anstieg von Brandschäden. Wie die Schadenstatistik der Gothaer Versicherung zeigt, brennt es insbesondere im Dezember und Januar deutlich häufiger in deutschen Wohnzimmern. „In diesen Monaten ist das Brandrisiko durch fahrlässiges Verhalten bis zu drei Mal so hoch wie in den restlichen Monaten des Jahres“, erläutert Stefan Benz vom Gothaer Schaden Controlling. So entfielen 2016 bei der Gothaer mehr als 25% aller gemeldeten Brandschäden in der Hausratversicherung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, auf Dezember und Januar, wie Benz ergänzt. Und hier ist nur von gemeldeten Schäden die Rede. Die Dunkelziffer dürfte entsprechend höher sein, da kleinere Schäden meist nicht gemeldet werden.

Tipps für Adventsstimmung ohne Brandgefahr

Wie die Gothaer unterstreicht, lassen sich potenzielle Gefahrenherde einfach minimieren, wenn einige Regeln beachtet werden. So sollte der Weihnachtsbaum idealerweise mit sicherheitskonformen Lichterketten geschmückt werden anstelle echter Kerzen. Wer dennoch echten Kerzenschein bevorzugt, sollte die Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen und den Baum täglich gießen. Außerdem ist der Baum in ausreichendem Abstand von Gardinen und nicht auf brennbarem Untergrund zu platzieren.

Wenn der Weihnachtsbaum in Flammen aufgeht

Tritt der Ernstfall ein und es kommt zu einem Brand, trägt die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer entstanden sind. Ist eine Renovierung des Mobiliars notwendig, ist dies ebenfalls übe die Hausrat abgedeckt. Ersetzt werden auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in Folge des Löschwassers. Wird das Gebäude durch den Brand beschädigt, sollte die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers dafür aufkommen. (tk)