In Deutschlands Großstädten wie Berlin oder Hamburg ereignen sich am 1. Mai fast in jedem Jahr Krawalle, bei denen auch das Hab und Gut Unbeteiligter Schaden nimmt. Welche Versicherungen im Schadenfall leisten, darüber informiert der Bund der Versicherten e. V. „Grundsätzlich muss die Person für den Schaden haften, die ihn verursacht hat. Bei Krawallen kann der Verursacher jedoch häufig nicht ermittelt werden. Dann kann nur eine eigene Versicherung vor Folgekosten schützen“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim BdV. Je nach Schadenart können Teil- oder Vollkasko-, Hausrat- oder Wohngebäude Absicherung bieten.
Wenn das Auto demoliert wird
Schäden an Fahrzeugen ist ein Fall für die Teil- oder Vollkaskoversicherung. So greift der Teilkaskoschutz zum Beispiel, wenn das Auto infolge von Brandstiftung in Flammen aufgeht. Außerdem kommt die Police für Glasbruchschäden an Scheiben und Scheinwerfern auf. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch Vandalismus, wenn etwa Steinwürfe das Auto beschädigen. „Wer nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, muss die Schäden aus eigener Tasche zahlen“, erläutert Boss. Allerdings rät die BdV-Expertin, die Vollkaskoversicherung nur bei gravierenden Schäden in Anspruch zu nehmen, da der Leistungsfall den Schadenfreiheitsrabatt belaste und die Prämie steigen könne.
Schäden an Hausrat und Gebäuden
Kommt es zu Schäden an Hausrat oder Immobilien, leistet die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung. Wird das eigene Haus durch Flammen beschädigt, reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Bei Graffiti-Schmierereien an den Hauswänden und Vandalismusschäden an Fenstern und Türen zahlt die Wohngebäudeversicherung aber nur, wenn beide Tatbestände explizit in der Police eingeschlossen sind, so Boss. Gehen Scheiben durch Vandalismus zu Bruch, zahlt die Versicherung nur, wenn eine gesonderte Glasversicherung besteht. Schädenm die durch Feuer am Hausrat in der Wohnung entstehen, deckt die Hausratversicherung. Sie zahlt die Neuanschaffung, da der Hausrat zum Neuwert versichert ist. Werden Gartenmöbel beschädigt, die auf dem Grundstück standen, sind sie nicht durch die Hausratversicherung geschützt, wie Boss ergänzt. (tk)
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