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Steuern & Recht
30. Mai 2018
Wenn sich die Bahn auf dem Weg zum Flughafen verspätet

Wenn sich die Bahn auf dem Weg zum Flughafen verspätet

Können Urlauber eine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangen, wenn sich der Zug auf dem Weg zum Flughafen verspätet? Laut einem aktuellen Urteil kommt es dabei auf die Reisebedingungen an.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check In ihres Fluges kommen.

Zugverspätung bei Rail&Fly

Im konkreten Fall hatten die Kläger ein von ihrem Reiseveranstalter angebotenes kostenloses Zugticket (Rail&Fly) zum Flug gewählt. Der Zug, mit dem sie zum Flughafen fuhren, war 103 Minuten verspätet, sodass die Kläger erst ankamen, als das Einchecken bereits beendet war. Sie machten vor Gericht Mehrkosten für das Buchen eines Ersatzfluges am kommenden Tag sowie eine Hotelübernachtung geltend.

Hinweis des Reiseveranstalters missachtet

Das Gericht wies diese Ansprüche komplett ab. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Kläger einen Zug wählen müssen, der zumindest nach regulärem Fahrplan drei Stunden vor Abflug des Fluges den Flughafen erreicht. Hierauf habe sie der Reiseveranstalter auch in seinen Schreiben hingewiesen. Indem sie diese Empfehlung ignorierten, hätten die Kläger den Schaden mitverursacht.

Verspätungen müssen einkalkuliert werden

Grundsätzlich haften Reiseveranstalter nach Auffassung des Amtsgerichts aber auch im Falle einer Zugverspätung. Der Service des Rail&Fly müsse gemeinsam mit dem Flug als eine einheitliche Reiseleistung angesehen werden. Verspätungen müssen von den Reisenden einkalkuliert werden. Hätten die Kläger einen früheren Zug genommen, wäre der Reiseveranstalter eventuell haftbar gewesen. (tos)

AG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2018, Az.: 32 C 1966/17