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17. Januar 2019
Finanzierung der Pflegeversicherung weiterhin nicht gesichert – Was tun?

Finanzierung der Pflegeversicherung weiterhin nicht gesichert – Was tun?

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum Jahresbeginn auf 3,05% angehoben worden. Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung legt dar, warum bis zum Jahr 2045 der Beitragssatz auf 4,24% angehoben werden müsste und was bei den Überlegungen, wie der Ausgabenanstieg der Sozialen Pflegeversicherung finanziert werden kann, zu beachten ist.

Zum Jahresbeginn 2019 ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05% angehoben worden. Damit sollen die steigenden Ausgaben für mehr Leistungsempfänger und mehr bzw. besser bezahlte Pflegekräfte gedeckt werden. Laut einer Studie im Rahmen des Projekts „Perspektive Pflege – Neuausrichtung des Pflegeberufs“ hat das Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos im Auftrag der Bertelsmann Stiftung nun aber dargelegt, dass diese Anhebung lediglich ausreicht, um den Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bis zum Jahr 2024 stabil zu halten. Danach führen demografische und gesellschaftliche Trends zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf.

Demografie, abnehmende Bedeutung der Pflege durch Angehörige, Dynamisierung der Pflegeleistungen

Laut der Studie waren im Jahr 2015 knapp 40% der 85- bis unter 90-Jährigen sowie 66% der 90– und über 90-Jährigen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Wird eine weitgehend konstante Pflegefallwahrscheinlichkeit angenommen, so ist aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem Anstieg der SPV-Leistungsempfänger auf 5 Millionen Menschen bis zum Jahr 2045 zu rechnen. Dies sind 50% mehr als heute.

Neben der demografischen Entwicklung trägt laut Prognos aber auch die voraussichtlich immer weiter abnehmende Bedeutung der informellen Pflege durch Angehörige zugunsten der professionellen Pflege zu steigenden SPV-Ausgaben bei: Bis zum Jahr 2045 rechnet Prognos mit einem starken Rückgang des Anteils der Pflegegeldempfänger und gleichzeitig wird wohl der Anteil der Empfänger von vollstationären Leistungen ansteigen. Da die SPV-Leistungen für Pflegegeldbezieher aber deutlich unter den ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegesachleistungen liegen, stellt dieser Anstieg gleichzeitig einen starken Kostentreiber dar. Und auch die Dynamisierung der Pflegeleistungen dürfe als Faktor nicht aus den Augen verloren werden, so die Studienautoren. Abweichend vom Status quo gehen sie aber davon aus, dass sich die Dynamisierung der Pflegeleistungen an der Entwicklung des nominalen BIP je Einwohner orientiert. So werde die tatsächliche Kostenentwicklung infolge der steigenden Löhne zwar nicht vollständig berücksichtigt, zumindest werde aber ein Teil der über die Preisentwicklung hinausgehenden Kostensteigerungen in die Entwicklung des Pflegeversicherungsbeitrags „eingepreist“.

Keinesfalls „worst case“-Szenario

Aufgrund der beschriebenen Entwicklungen werden die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung von aktuell ca. 38,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2045 auf nominal über 144,9 Mrd. Euro ansteigen. Zur Finanzierung müsste der Beitragssatz bis 2045 auf 4,25% angehoben werden. Das wären für ein heutiges Durchschnittseinkommen fast 550 Euro mehr im Jahr. Die Studienautoren weisen allerdings darauf hin, dass es sich dabei keinesfalls um das „worst case“-Szenario, sondern vielmehr um eine „mittlere Variante“ der Darstellung handele.

Im Zusammenhang mit Reformoptionen rund um die Finanzierung der SPV geben die Studienautoren zu bedenken, dass bisherige Pflegereformen die Frage nach der langfristig tragfähigen Finanzierung kaum thematisiert, sondern stattdessen ausschließlich auf kurzfristig orientierte Beitragssatzanhebungen zurückgegriffen hätten: so zum Beispiel die dynamische Anpassung der Leistungsbeiträge im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes 2008 oder die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum Jahresbeginn 2017.

Richtiger Finanzierungsmix zwischen privaten und gemeinschaftlichen Beiträgen

Es müsse, so die Studienautoren, für die zukünftige Ausgestaltung der SPV demnach zunächst die Frage nach einem ausgewogenen und richtigen Finanzierungsmix zwischen privaten und gemeinschaftlichen Beiträgen geklärt werden. Bezüglich einer Stärkung der privaten Beiträge nennt die Studie zwei bereits vorliegende Vorschläge: Die Einführung einer Karenzzeit, also einer zeitlich verzögerten Leistungsgewährung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, und die in diesem Zeitraum anfallenden Ausgaben müssten von den Betroffenen ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert werden. Oder einen „Sockel-Spitze-Tausch“, bei dem die Leistungsempfänger einen festen Eigenanteil zahlen und die SPV darüber hinausgehende Kosten übernimmt. Stichworte sind hier die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, die im Zuge des 2012 verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes eingeführt worden ist, oder eine denkbare private Pflichtvorsorge.

Was die Stärkung der gemeinschaftlichen SPV-Finanzierung betreffe, müsse geklärt werden, welche gesellschaftlichen Gruppen wie und in welchem Umfang zur Finanzierung der staatlichen Absicherung des Pflegerisikos herangezogen werden sollen. Stichworte sind hier Bürgerversicherung, Bürgerpauschale, (teilweise) Steuerfinanzierung der SPV über einen Bundeszuschuss. Alle Vorschläge verschöben die Finanzierungslasten aber größtenteils weiterhin auf zukünftige Generationen. Mehr Generationengerechtigkeit könne nur durch Maßnahmen erreicht werden, die die zukünftigen Beitragsanstiege in die Gegenwart und damit auf die heutigen Generationen verlagerten. Ein Gedanke, der beispielsweise auch dem Pflegevorsorgefonds zugrunde liege, so die Studienautoren.

Studienleiter Dr. Stefan Etgeton: „Bei der Prognose handelt es sich nur um ein Teilergebnis. In unserer größer angelegten Studie suchen wir im In- und Ausland nach Modellen für einen neuen Professionenmix in dem der Pflegeberuf aufgewertet und attraktiver gemacht wird […] Zu einer weitsichtigen Pflegepolitik gehört, neben der personellen Ausstattung auch die finanziellen Ressourcen im Blick zu behalten. Daher werden wir uns um das Thema Finanzierung nicht herumdrücken, sondern ohne Scheuklappen auch alternative Modelle durchkalkulieren. Mit den jetzt veröffentlichten Berechnungen wissen wir nun erstmal, was passiert, wenn nichts passiert. Das ist quasi unser Referenzszenario. Wir schauen als Nächstes, was im Mix der Professionen in der Altenpflege verändert werden sollte, um die Qualität sowohl der Pflege als auch der Arbeit in der Pflege zu verbessern. Dann werden wir die Kosten solcher Reformen kalkulieren und Vorschläge für deren Finanzierung entwickeln.“

Über die Studie

Die Studie „Perspektive Pflege – Beitragssatzprognose SPV“ stellt ein erstes Teilergebnis einer umfassenderen Untersuchung zur Aufwertung der Altenpflegeberufe und deren Finanzierung dar. Insgesamt soll mit dem Projekt „Perspektive Pflege – Neuausrichtung des Pflegeberufs“ dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt werden. Die Studie wird derzeit vom Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt und soll im Sommer 2019 abgeschlossen sein. (ad)