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18. Januar 2019
Restschuldversicherung: Neuer Punktekatalog für Verbraucher

Restschuldversicherung: Neuer Punktekatalog für Verbraucher

Restschuldversicherungen stehen häufig in der Kritik. Vor allem Verbraucherschützer äußern sich regelmäßig kritisch zu dieser Form der Darlehensabsicherung. Der Bankenfachverband hat darauf nun mit der Veröffentlichung des Punktekatalogs „RKV pro Verbraucher“ reagiert.

Mit Restschuldversicherungen können Kreditnehmer das Risiko absichern, dass sie aufgrund von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Rückzahlung eines Kredits nicht mehr leisten können. Dieses grundsätzlich sinnvolle Prinzip hat in der Praxis in den vergangenen Jahren oft für Kritik gesorgt. Damit sich daran etwas ändert, hat der Bankenfachverband nun einen Katalog mit sieben Punkten veröffentlicht, die die Transparenz über die wesentlichen Produkteigenschaften der Restkreditversicherung erhöhen sollen. Er umfasst die folgenden Punkte:

1. Freiwilligkeit

Die Restkreditversicherung ist freiwillig. Sie ist nicht erforderlich, um einen Kredit zu erhalten. Darauf sollen die Banken ihre Kunden ausdrücklich hinweisen.

2. Gleiche Rechte

Bei der Restkreditversicherung gibt es unterschiedliche Vertragsgestaltungen. Wichtig sei, dass Unabhängig davon, ob Kunden Versicherungsnehmer oder versicherte Personen sind, die gleichen Informationen erhalten und die gleichen Rechte haben.

3. Bestätigung

Zusätzlich zu den Versicherungsunterlagen bei Vertragsschluss erhalten Kunden ein Produktinformationsblatt und eine Bestätigung über ihre Restkreditversicherung. Darin weisen die Banken sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sie ihre Versicherung widerrufen und jederzeit kündigen können.

4. Widerruf

Kunden können ihre Restkreditversicherung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Kreditvertrag bleibt dabei bestehen. Es entfällt dann lediglich der Kreditanteil, mit welchem die Restkreditversicherung ggf. finanziert wurde.

5. Jederzeitige Kündigung

Kunden können ihre Restkreditversicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

6. Kostentransparenz

Zur besseren Vergleichbarkeit ihrer finanziellen Verpflichtungen weisen Banken den Kunden ihre monatlichen Kreditraten sowohl mit als auch ohne die Kosten der freiwilligen Restkreditversicherung aus.

7. Qualität

Für die Restkreditversicherung gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Zusätzlich hätten Banken hohe interne Standards z.B. für den Verkauf der Versicherung und die Kommunikation mit unseren Kunden definiert. Die Institute sind angehalten, regelmäßig zu prüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden, und somit die Qualität gesichert wird. (mh)

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